Ein Rechtsstaat ist in Gefahr, wenn Politiker, wie in diesen Tagen in Österreich geschehen, Gesetze missachten und Urteile ignorieren. Der Verfassungsgerichtshof urteilte, dass das Anbringen einer slowenischen Zusatztafel anstelle einer zweisprachigen Ortstafel in Kärnten gesetzeswidrig ist. Kärntens Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) brüstete sich daraufhin wieder einmal damit, auch dieses VfGH-Erkenntnis nicht umzusetzen.

Fast gleichzeitig hat Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) den Bezirkshauptmannschaften seines Bundesland die Weisung erteilt, dass in den ersten drei Monaten des Jahres bei illegaler Pflege nicht bestraft wird. Ab 1. Jänner 2008 drohen nach dem Auslaufen der Amnestieregelung laut Gesetz Strafen, wenn eine Pflegekraft nicht angemeldet ist. Auch in Vorarlberg soll "informiert" und "nicht gestraft" werden. Nicht nur Verfassungsexperten wie Heinz Mayer sehen in dieser Weisung den Verdacht des "Amtsmissbrauchs".

Kein Zufall

Es kann nicht sein, dass die Politiker festlegen, welche Gesetze und Urteile umzusetzen sind und welche nicht. Im Falle der Zuverdienstgrenzen beim Kindergeld wurde außerdem vom damals zuständigen Minister Herbert Haupt (BZÖ) die Weisung erteilt, keine Kontrollen durchzuführen. Nach dem Regierungswechsel ließ Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky (ÖVP) Überprüfungen und Rückzahlungsbescheide zu. Es ist sicher auch kein Zufall, dass in Niederösterreich im Frühjahr Landtagswahlen sind und Haider in Kärnten auf einen vorgezogenen Wahltermin 2008 zusteuert.

Mit der Einhaltung von Gesetzen begründete dagegen Innenminister Günther Platter (ÖVP) seine Entscheidung, warum er Arigona und den anderen Mitgliedern der Familie Zogaj humanitäres Bleiberecht verweigert, nachdem der VfGH festgestellt hat, dass das Asylverfahren verfassungsgemäß abgelaufen ist. Rechtlich handelt der Politiker korrekt. Allerdings hätte der ÖVP-Politiker auch anders handeln können - rechtlich gedeckt. Der Innenminister hätte laut Bleiberechts-Kriterienkatalog des Verfassungsgerichtshofs humanitäres Asyl gewähren können. Laut diesem Katalog muss für ein Bleiberecht der Integrationsgrad anhand von Kriterien wie Schulbesuch und bestehende Bindungen in Österreich überprüft werden. Das ist im Fall der Familie Zogaj, für deren Verbleib immerhin hunderte Menschen in ihrer oberösterreichischen Heimat demonstrierten, gegeben.

Medizinische Behandlung

Ein weiteres Kriterium, das eine Abschiebung verhindert, ist eine erforderliche medizinische Behandlung. Ein Gutachten attestiert der Mutter von Arigona Zogaj eine schwere Traumatisierung. Aber der Innenminister sieht es schon als humanitären Akt an, wenn Arigona erst nach Ende des Schuljahres in den Kosovo abgeschoben wird - so sieht Gnadenrecht in Österreich aus. Damit demonstrierte er Härte. Der ÖVP, die in Platters Heimat Tirol 2008 Landtagswahlen zu bestehen hat, soll damit geholfen werden.

Anders als im Fall Arigona gibt es aber für die Verweigerung von zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten keinen Ermessensspielraum. Es ist eine Schande für einen Rechtsstaat, wenn sechs Jahre nach dem ersten Urteil des Höchstgerichts Erkenntnisse dazu noch immer nicht umgesetzt sind. Dass Haider auch noch die Aufschiebung der Abschiebung von Arigona Zogaj als Begründung für sein Nichthandeln heranzieht, da die "die Kärntner Seele" berücksichtigt werden müsse wie "die Seele von Asylanten" ist schier unerträglich.

Zum Handeln verpflichtet

Die Bundesregierung und vor allem der Bundeskanzler können das nicht akzeptieren, zumal Volksgruppenangelegenheiten nach der Kompetenzverteilung Bundessache sind. Sie ist zum Handeln verpflichtet, dem Recht zur Durchsetzung zu verhelfen. Es kann nicht sein, dass von den Bürgern die Einhaltung der Gesetze gefordert wird, sich Politiker aber das Recht herausnehmen, nach eigenem Gutdünken - auch mit Blick auf Wahltermine - zu entscheiden, ob sie sich daran halten. Recht muss Recht bleiben - für alle. (Alexandra Foederl-Schmid, DER STANDARD, Printausgabe 24./25./26.12.2007)