N'Djamena - Im Prozess um die Entführung von Kindern aus dem Tschad hat der Staatsanwalt bis zu elf Jahre Haft für die sechs angeklagten Franzosen gefordert. Wegen versuchter Entführung, Betrugs und unbezahlten Rechnungen sollten die Mitarbeiter der Organisation L'Arche de Zoe (Zoes Arche) sieben bis elf Jahre Arbeitslager bekommen, verlangte Beassoum Ben Ngassoro am Mittwoch vor dem Strafgericht in N'Djamena. Am Mittwoch war bereits mit einem Urteil gerechnet worden.

Zwei mitangeklagte Tschader sollten freigelassen werden, über einen dritten sowie einen Sudanesen sollten die Geschworenen entscheiden. Sie seien "Opfer des Betrugs" geworden, sagte der Staatsanwalt. Die Anwälte der Franzosen betonten dagegen, ihre Mandanten hätten lediglich die Kinder retten wollen. Sie hätten in "gutem Glauben" gehandelt.

Hungerstreik

Eine der angeklagten Krankenschwestern ist während der Verhandlung zusammengebrochen. Nadia Merimi, die sich seit einiger Zeit im Hungerstreik befindet, wurde am Montag aus dem Gerichtssaal getragen. Sie ist wie die fünf anderen Franzosen wegen versuchter Kindesentführung und Betrugs angeklagt.

Arche de Zoe hatte Ende Oktober versucht, 103 angebliche Waisenkinder auszufliegen. Es stellte sich jedoch heraus, dass fast alle Kinder noch Eltern oder nahe Verwandte haben. Auch stammen sie überwiegend aus dem Tschad und nicht wie behauptet aus der sudanesischen Krisenprovinz Darfur. Ein Verwandter sagte am Montag vor Gericht aus, die Franzosen hätten versprochen, die Kinder in einer Schule zu unterrichten. "Und dann haben sie sie zusammengepfercht wie Vieh, um sie in Frankreich zu verkaufen."

17 Personen

In dem Fall wurden im Tschad insgesamt 17 Personen festgenommen. Mehrere Journalisten, Flugbegleiter und Piloten kamen zwischenzeitlich wieder frei. Die Angeklagten traten aus Protest gegen ihre Inhaftierung in den Hungerstreik und erklärten, sie seien von Frankreich im Stich gelassen worden. Die französische Regierung hat sich in dem für sie peinlichen Fall bisher weitgehend zurückgehalten.

Eine Gruppe von Angehörigen der Kinder, die in dem Prozess als Nebenkläger auftritt, fordert unterdessen für jedes der betroffenen Kinder eine Entschädigungssumme in Höhe von umgerechnet 300.000 Euro. (APA)