Massenklage werde eingereicht, sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werde
"Die zwangsweise Totalprotokollierung unserer Telekommunikation ist ein eklatanter Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung", kritisierte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung das Gesetz. Die Massenklage werde eingereicht, sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werde. Dies werde voraussichtlich am 31. Dezember geschehen, wie eine Sprecherin des Bundesanzeigers am Donnerstag der Nachrichtenagentur AP sagte. Damit kann es planmäßig am 1. Jänner in Kraft treten.
Alle Daten
Nach dem neuen Gesetz müssen in Umsetzung europäischen Rechts im neuen Jahr Telekommunikationsunternehmen alle Kommunikationsdaten ihrer Kunden ein halbes Jahr lang für Ermittlungszwecke aufheben. Zugriff darauf haben nur nach einem richterlichen Beschluss Polizei und Staatsanwaltschaft. Das Gesetz soll ausschließlich der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität dienen. Gespeichert werden lediglich "Verkehrsdaten" - von welchem Anschluss zu welchem Anschluss wann und wie lange kommuniziert wurde -, aber keine Gesprächsinhalte.
Zahlreiche Organisationen hatten an Köhler appelliert, das Gesetz nicht zu unterzeichnen. Nach dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung äußerten sich auch Verbände von Ärzten, Journalisten und die Bundesrechtsanwaltskammer in diesem Sinne. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte im AP-Interview, die gesetzlichen Hürden bei der Vorratsdatenspeicherung seien deutlich niedriger als oft behauptet. Verfassungsklage kündigten auch der FDP-Abgeordnete Jürgen Koppelin und die Humanistische Union an. Köhler sah jedoch "keine durchgreifenden Gründe", die ihn an einer Unterzeichnung des Gesetzes gehindert hätten.
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