Hunerte Menschen müssen in Krankenhäusern nach
Feuerwerksunfällen behandelt werden und die Feuerwehr wird zu
zahlreichen Bränden gerufen. "Leider wird die Verletzungsgefahr durch
pyrotechnische Artikel noch immer unterschätzt", so der für
Produktsicherheit zuständige Konsumentenschutzminister Erwin
Buchinger. "Und leider sind oft auch Kinder unter den Verletzten, die
mit Feuerwerk hantieren, das keinesfalls in ihre Hände gehört!"
Kinder können das Gefahrenpotenzial meist nicht richtig abschätzen.
Bei Erwachsensen sind es hingegen offensichtlich Festtagslaune und
auch Alkohol, die zu einem sorglosen Umgang mit pyrotechnischen
Artikeln führen - das festliche Feuerwerk endet dann oft in der
Unfallambulanz.
Regeln beachten
Selbst scheinbar harmloses Feuerwerk kann bei Missachtung einfacher
Grundregeln zu schweren Verletzungen führen: typisch sind etwa
Augenverletzungen, wenn sich Kinder über sogenannte Babyraketen
beugen. Schlimm sind auch die Folgen von "Mutproben", wenn Kracher in
der Hand gehalten und gezündet werden.
Ohne erst auf die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes verweisen zu
müssen, sollte vermieden werden, Feuerwerkskörper in dicht
besiedelten Gebieten zu zünden - schließlich gehen nicht wenige
Brände in der Silvesternacht auf verirrte Raketen zurück. "Weg von
Menschenansammlungen, weg von Gebäuden, Rücksicht auf ältere
Menschen, Kinder und auch Tiere - das sollte selbstverständlich
sein!" rät Konsumentenschutzminister Buchinger abschließend.
Tipps im Detail
Das BMSK empfiehlt folgende Tipps zur Vorbeugung vor Verletzungen bei der Verwendung
von Feuerwerkskörpern:
Feuerwerk nie in Richtung von Menschen abfeuern oder werfen
Kracher nie in geschlossenen Behältern zünden - Splittergefahr!
Raketen nur aus einer "Abschussrampe" abfeuern (z.B. fest
verankerte leere Flaschen oder Röhren)
Beugen Sie sich nie über startende Raketen - Sicherheitsabstand
einhalten
Raketen nicht abfeuern, wenn brennbare Gegenstände (z.B. Stroh) in
der Flugbahn sind
Knallkörper keinesfalls in der Hand zünden
Niemals mehrere Feuerwerkskörper bündeln
Blindgänger erst nach längerer Zeit unbrauchbar machen (z.B. mit
Schnee) und dann sicher entsorgen - nicht nochmals zünden oder
öffnen
Im alkoholisierten Zustand kein Feuerwerk zünden
Feuerwerk der Klassen III und IV dürfen nur Profis mit besonderer
Bewilligung verwenden
(red)
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