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Wer einige wenige Tipps und Regeln beim Umgang mit Feuerwerk beachtet, vermeidet böse Überraschungen in der Silvesternacht.

Foto: APA/dpa/Hanser
Hunerte Menschen müssen in Krankenhäusern nach Feuerwerksunfällen behandelt werden und die Feuerwehr wird zu zahlreichen Bränden gerufen. "Leider wird die Verletzungsgefahr durch pyrotechnische Artikel noch immer unterschätzt", so der für Produktsicherheit zuständige Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger. "Und leider sind oft auch Kinder unter den Verletzten, die mit Feuerwerk hantieren, das keinesfalls in ihre Hände gehört!"

Kinder können das Gefahrenpotenzial meist nicht richtig abschätzen. Bei Erwachsensen sind es hingegen offensichtlich Festtagslaune und auch Alkohol, die zu einem sorglosen Umgang mit pyrotechnischen Artikeln führen - das festliche Feuerwerk endet dann oft in der Unfallambulanz.

Regeln beachten

Selbst scheinbar harmloses Feuerwerk kann bei Missachtung einfacher Grundregeln zu schweren Verletzungen führen: typisch sind etwa Augenverletzungen, wenn sich Kinder über sogenannte Babyraketen beugen. Schlimm sind auch die Folgen von "Mutproben", wenn Kracher in der Hand gehalten und gezündet werden.

Ohne erst auf die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes verweisen zu müssen, sollte vermieden werden, Feuerwerkskörper in dicht besiedelten Gebieten zu zünden - schließlich gehen nicht wenige Brände in der Silvesternacht auf verirrte Raketen zurück. "Weg von Menschenansammlungen, weg von Gebäuden, Rücksicht auf ältere Menschen, Kinder und auch Tiere - das sollte selbstverständlich sein!" rät Konsumentenschutzminister Buchinger abschließend.

Tipps im Detail

Das BMSK empfiehlt folgende Tipps zur Vorbeugung vor Verletzungen bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern:

  • Feuerwerk nie in Richtung von Menschen abfeuern oder werfen
  • Kracher nie in geschlossenen Behältern zünden - Splittergefahr!
  • Raketen nur aus einer "Abschussrampe" abfeuern (z.B. fest verankerte leere Flaschen oder Röhren)
  • Beugen Sie sich nie über startende Raketen - Sicherheitsabstand einhalten
  • Raketen nicht abfeuern, wenn brennbare Gegenstände (z.B. Stroh) in der Flugbahn sind
  • Knallkörper keinesfalls in der Hand zünden
  • Niemals mehrere Feuerwerkskörper bündeln
  • Blindgänger erst nach längerer Zeit unbrauchbar machen (z.B. mit Schnee) und dann sicher entsorgen - nicht nochmals zünden oder öffnen
  • Im alkoholisierten Zustand kein Feuerwerk zünden
  • Feuerwerk der Klassen III und IV dürfen nur Profis mit besonderer Bewilligung verwenden
  • (red)