Das mit dem vieldiskutierten Fremdenpaket seit Anfang 2006 geltende Niederlassungsgesetz sieht vor, dass Angehörige von Österreichern, sofern sie aus einem Drittstaat stammen, ihren Erstantrag auf Niederlassung nicht in Österreich stellen dürfen, sondern zu diesem Zweck ausreisen müssen. Mit dieser Regelung sollten vor allem sogenannte Aufenthaltsehen bekämpft werden. In der Praxis stellte sich jedoch heraus, dass auch "echte Liebende" dadurch in ihrem Familienleben gefährdet wurden.Dass dabei Angehörige von Österreichern - und damit auch die Inländer selbst - schlechter behandelt werden als andere EWR-Bürger hängt paradoxerweise mit dem Recht auf Freizügigkeit aller EU-Bürger zusammen. Diese dürfen sich selbst mit ihren Angehörigen überall in der Union frei niederlassen. Doch da nicht EU-weit geregelt ist, wie einzelne Staaten mit fremdenrechtlichen Fragen umgehen sollen, ist es - laut VfGH - in Ordnung, wenn die heimischen Regelungen anderslautende Bestimmungen beinhalten. (bri, DER STANDARD Printausgabe, 29.12.2007)