Deutschland: 30.000 Menschen klagen gegen Vorratsdatenspeicherung
Verfassungsbschwerde eingereicht - Ab 2008 sollen die Verbindungs- daten aller Telekommunikations- nutzer gespeichert werden
Redaktion
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Rund 30.000 Menschen haben am Montag in
Deutschland Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene
Vorratsdatenspeicherung eingelegt. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard
Starostik legte am Verfassungsgericht in Karlsruhe die angekündigte
Massenklage gegen die umstrittene Neuregelung ein, mit der ab 2008
die Verbindungsdaten aller Telekommunikationsnutzer gespeichert
werden sollen. Starostik äußerte sich optimistisch über die
Erfolgschancen der Klage. Es gebe "gewichtige Gründe" gegen das
Gesetz, sagte er der Nachrichtenagentur AFP.
Antrag
Voraussetzung war die kürzlich erfolgte Verkündung der
umstrittenen Regelung im Bundesgesetzblatt. Die 150-seitige
Klageschrift beinhaltet auch den Antrag, die durch das Gesetz
ermöglichte Datensammlung durch eine Einstweilige Anordnung sofort
auszusetzen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärte, es
stelle einen gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des
Rechtsstaates dar, das Verhalten von 80 Millionen Bundesbürgern ohne
jeden Verdacht einer Straftat aufzeichnen zu lassen. Zum anderen
drohe mit dem Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung Journalisten
der Abbruch von Informantenkontakten, Beratungsangeboten wie der
Telefonseelsorge die Abnahme von Anrufen und E-Mails, Strafverfolgern
der Wegfall anonymer Anzeigen.
Terrorbekämpfung
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bestimmt, dass die
Telekommunikationsdaten aller Bürger zur Bekämpfung von Terrorismus
und Kriminalität für sechs Monate gespeichert werden.
Telekommunikationsunternehmen müssen festhalten, wer mit wem am
Telefon gesprochen hat, oder wer wann das Internet benutzt und an wen
E-Mails verschickt hat. Beim Handy wird auch der Standort
gespeichert. (APA/AFP)
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