Das Internationale Presse-Institut (IPI) hat die
kenianische Regierung aufgefordert, das wegen der gewaltsamen
Auseinandersetzungen nach der Präsidentenwahl erlassene Verbot von
Livesendungen in Radio und Fernsehen wieder aufzuheben. Das Verbot
sei "ein Angriff auf die Pressefreiheit" und verletze Artikel 19 der
UNO-Menschenrechtskonvention, wonach jeder Mensch das Recht auf
Empfang und Verbreitung von Informationen und Ideen in jeglichem
Medium habe, betonte IPI-Direktor David Dadge.
"In Zeiten des Aufruhrs sollten niemals Grundrechte wie Rede- und
Meinungsfreiheit das erste Opfer sein", forderte Dadge die
kenianische Regierung auf, das Verbot von Livesendungen zu überdenken
und den Medien des Landes eine normale Arbeitsweise zu ermöglichen.
Das am 30. Dezember verhängte Verbot war vom kenianischen
Sicherheitsministerium damit begründet worden, dass die in den
Livesendungen gezeigten Emotionen zur Gewalt anstachelten. Man werde
das Verbot erst wieder aufheben, wenn sich die Lage beruhigt habe. (APA)