Das Internationale Presse-Institut (IPI) hat die kenianische Regierung aufgefordert, das wegen der gewaltsamen Auseinandersetzungen nach der Präsidentenwahl erlassene Verbot von Livesendungen in Radio und Fernsehen wieder aufzuheben. Das Verbot sei "ein Angriff auf die Pressefreiheit" und verletze Artikel 19 der UNO-Menschenrechtskonvention, wonach jeder Mensch das Recht auf Empfang und Verbreitung von Informationen und Ideen in jeglichem Medium habe, betonte IPI-Direktor David Dadge.

"In Zeiten des Aufruhrs sollten niemals Grundrechte wie Rede- und Meinungsfreiheit das erste Opfer sein", forderte Dadge die kenianische Regierung auf, das Verbot von Livesendungen zu überdenken und den Medien des Landes eine normale Arbeitsweise zu ermöglichen.

Das am 30. Dezember verhängte Verbot war vom kenianischen Sicherheitsministerium damit begründet worden, dass die in den Livesendungen gezeigten Emotionen zur Gewalt anstachelten. Man werde das Verbot erst wieder aufheben, wenn sich die Lage beruhigt habe. (APA)