Berlin - Wer aus der RAF hat 1977 den deutschen Generalbundesanwalt Siegfried Buback ermordet? Dieser Frage könnten die deutschen Behörden ein Stückchen näherkommen. Politiker der Union und der SPD fordern, der Verfassungsschutz solle die Akten über den Buback-Mord freigeben. "Wir wollen wissen, ob der Verfassungsschutz wirklich triftige Gründe hat, die Akten zurückzuhalten", sagt Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach. Er will, dass das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG), das für die Aufsicht der Geheimdienste zuständig ist, Einblick in die Papiere bekommt. Oberster Dienstherr des Verfassungsschutzes ist Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU).

Beugehaft reicht nicht

Hintergrund der Forderung: Viele Politiker sind der Ansicht, dass es nicht reiche, über verdächtige Ex-Terroristen Beugehaft zu verhängen, sondern dass auch der Staat zur Aufklärung beitragen müsse. In der Vorwoche hat die Bundesanwaltschaft Beugehaft über die Ex- RAF-Terroristen Brigitte Mohnhaupt, Christian Klar und Knut Folkerts verhängt, um sie zum Reden zu bringen, was diese aber verweigern. Der Verfassungsschutz hatte angeblich schon in den Achtzigerjahren Hinweise, dass RAF-Mitglied Stefan Wisniewski 1977 die tödlichen Schüsse auf Buback abgab und nicht Klar, der heute noch in Haft sitzt. (bau/DER STANDARD, Printausgabe, 8.1.2008)