"Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner weist die Aussagen von Hans Böck, das Urteil im Titel-Streit um die Tageszeitung "Österreich" sei nicht rechtskräftig, als "absurd" zurück. "Das Urteil ist rechtskräftig und unbekämpfbar", stellt Fellners Anwalt, Georg Zanger, hierzu klar. "Das Verfahren ist damit eindeutig rechtskräftig beendet", es handle sich um ein letztinstanzliches Urteil wie beim obersten Gerichtshof.

"Letzte Wort gesprochen"

Die Verfahrenskosten, in der Höhe von mehr als 2.400 Euro, muss Böck demnach der Fellner-Zeitung zurückerstatten. Böck hatte angekündigt, sich in der "Österreich"-Titel-Causa an den Verfassungsgerichtshof wenden zu wollen. "Der Verfassungsgerichtshof ist für dieses Verfahren definitiv nicht zuständig", kommentiert Zanger das Vorhaben und Fellner selbst erklärt: "Selbstverständlich ist das letzte Wort gesprochen."

Die Tageszeitung "Österreich" hatte den Rechtsstreit um den Titel der Zeitung auch in zweiter Instanz gewonnen, der Oberste Patent- und Markensenat hat der Berufung von Bürger Hans Böck zur Löschung der Wortbildmarke "Österreich" nicht stattgegeben, wurde am Dienstag bekannt.

"Keine Verwechslungsgefahr"

Laut einer Aussendung von "Österreich"-Redaktions-Geschäftsführer Gert Edlinger habe das Gericht entschieden, dass mit der Eintragung der Wortbildmarke "Österreich" keine Verwechslungsgefahr mit offiziellen Organen der Republik Österreich gegeben sei. Die "bloße Verwendung der Bezeichnung 'Österreich' in einer grafisch aufbereiteten Wordbildmarke" könne auch nicht - wie von Böck befürchtet - gegen die öffentliche Ordnung verstoßen, urteilten die Richter.

Der Titel der Fellner-Zeitung habe mittlerweile österreichweit Verkehrsgeltung erworben, sagte Fellner-Anwalt Georg Zanger. "Kein Zeitungsleser hat Zweifel darüber, dass im Medienwesen 'Österreich' für die Tageszeitung 'Österreich' steht", so Zanger. (APA)