Wien - Wissenschaftsminister Johannes Hahn will bei der anstehenden Novelle des Universitätsgesetzes (UG) die Kompetenzen der Leitungsgremien Senat, Rektorat und Universitätsrat neu ordnen. So viel Charme Dreiecksbeziehungen manchmal auch hätten, "haltbarer sind Zweierbeziehungen mit klaren Zuordnungen", so Hahn beim Neujahrsempfang der Universitätenkonferenz (vormals Rektorenkonferenz) am Dienstag Abend. Derzeit werden viele Entscheidungen an den Unis in einem Zusammenspiel von Senat, Rektorat und Uni-Rat getroffen.

Entscheidung bei Uni-Rat

Bei der Bestellung des Rektors plädierte Hahn für Strukturen, die diesen in seiner Arbeit "von Wiederwahlüberlegungen unabhängig machen". So soll künftig der Uni-Rat "das entscheidende Momentum" sein. Dies heiße aber nicht, dass man nicht irgendeine Form der Mitbestimmung des Senats überlegen könne. Derzeit wird der Rektor vom Universitätsrat gewählt, der in seiner Wahl allerdings an einen Dreiervorschlag des Senats gebunden ist.

Gleichzeitig betonte Hahn, dass man bei der UG-"Weiterentwicklung" erst am Anfang der Überlegungen stehe. Im Mai werde es einen Begutachtungsentwurf geben, im Herbst die parlamentarische Debatte.

Gegen Quoten

"Etwas traurig gestimmt" haben Hahn die jüngsten Bestellungen der Uni-Räte durch die Senate, die nur rund ein Viertel Frauen in die Gremien geschickt haben. Er werde sich in Wissenschaft und Forschung "immer gegen Quoten wehren", weil die Exzellenz im Vordergrund stehe, meinte Hahn. "Ich glaube aber nicht, dass wir mit weiblicher Exzellenz unterversorgt sind." Künftig sollten die Senate "mehr Sensibilität an den Tag legen".

Änderungen kann sich Hahn bei der Dauer der Leistungsvereinbarungen zwischen Unis und Republik vorstellen. Hier könnte man statt drei Jahren in Analogie zur künftig vierjährigen Budgetplanung der Regierung auf eine vierjährige Periode kommen. Bei der anstehenden Flexibilisierung der Bachelor/Master-Studien müsse das dreijährige Bachelor-Studium Standard bleiben, so Hahn. Vierjährige Bachelor-Ausbildungen müssten die Ausnahme bleiben und müssten genehmigt werden. Langfristig will Hahn das Uni-Budget in ein Lehr- und ein Forschungs-Budget trennen.

Badelt für beschränkten Zugang

Rektoren-Chef Christoph Badelt plädierte erneut für die Einführung einer Studienplatzfinanzierung und qualitative Zugangsbeschränkungen für das Master- und PhD-Studium. Man brauche nicht unbedingt mehr Studenten in Österreich, aber mehr erfolgreiche Akademiker. Wo die Kapazitäten zu eng seien, müssten diese über eine Platzfinanzierung ausgebaut werden.

Qualitative Beschränkungen hält Badelt für nötig, weil durch den anstehenden Ausbau der englischsprachigen Master-Programme diese von Studenten aus ganz Europa belegt werden könnten - und dort sei der Zugang größtenteils beschränkt. Änderungen im UG wünscht er sich auch bei der Kompetenzverteilung und beim Formelbudget in den Leistungsvereinbarungen. Die von SPÖ und ÖVP per Entschließungsantrag geforderte Erhöhung des Uni-Budgets auf zwei Prozent des BIP (derzeit rund 1,1 Prozent) bis 2020 begrüßte Badelt - allerdings brauche man eine "Road Map" dorthin, die einen verbindlichen Rahmen festlege. (APA)