Brüssel - Die EU-Kommission will kleine Industrieanlagen, die pro Jahr weniger als 10.000 Tonnen Kohlendioxid (CO2) ausstoßen ab 2013 aus dem Handel mit Verschmutzungsrechten ausnehmen. Das geht aus einem Entwurf für eine Novelle der Emissionshandelsrichtlinie hervor, den die Brüsseler Behörde am 23. Jänner präsentieren will. Die Industriellenvereinigung (IV) begrüßt dieses Vorhaben, plädiert aber für eine deutliche höhere Grenze für die Ausnahmen.

In Österreich wären damit immerhin mehr als 20 Prozent der Unternehmen vom künftigen Emissionshandelssystem ausgenommen, die zusammen nicht einmal ein Prozent zum Treibhausgasausstoß der Industrie beitragen. Konkret würden sich kleinere Ziegelwerke aber auch Fernwärmeanlagen oder Brauereien damit erhebliche Kosten für Verwaltung und Monitoring und ab 2013 für den Zukauf der Verschmutzungsrechte ersparen. Die Industrievertreter sehen die Überlegungen dementsprechend positiv. "Wenn man den Unternehmen das ersparen könnte, wäre das fein", so der stellvertretende Leiter der Abteilung Industriepolitik, Dieter Drexel, in Wien.

Sozial- und umweltpolitische Kriterien will EU-Umweltkommissar Stavros Dimas bei der Nutzung von Biosprit in die EU-Richtlinie einarbeiten: Biosprit aus Drittstaaten, die wegen der zunehmenden Nachfrage Urwald rodeten oder für Lebensmittel gedachte Agrarflächen umwidmeten, soll in der EU nicht verwendet werden dürfen. Die EU hat sich das Ziel gesteckt, bis 2020 den Anteil vom Biosprit am Gesamtverbrauch von derzeit vier auf zehn Prozent zu steigern. (mimo, APA, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 15.01.2008)