Klagenfurt - Der Verfassungsgerichtshof hat einem in Kärnten lebenden islamischen Religionslehrer erneut recht gegeben. Dem aus dem Sudan stammenden Mohamed A. wurde von der Kärntner Landesregierung die österreichische Staatsbürgerschaft verweigert, weil er nicht integrationswillig sei. Landeshauptmann Jörg Haider hatte den Muslimen in einer Aussendung als "Hassprediger und Fundamentalisten" bezeichnet, der die Terroranschläge von 9/11 verherrliche. Mohamed A. weigere sich außerdem, Frauen aus religiösen Gründen die Hand zur Begrüßung zu reichen. Das sei "Ausdruck von Intoleranz" und offenbar ein "massives Integrations-Defizit", daraufhin beschied die Kärntner Staatsbürgerschaftsabteilung: "Der Gruß mit Handschlag ist Usus im europäischen Kulturkreis."

Der VfGH sah darin "Willkür" und kippte auch diesen Kärntner Bescheid wie schon jenen aus dem Jahre 2006. Begründung: Das sei kein Grund, Mohamed A. die Staatsbürgerschaft zu verweigern. Der Handschlag sei keine amtliche Vorschrift, sondern bleibe entsprechend europäischer Grundwerte "stets dem Einzelnen überlassen", urteilt der VfGH.

Mohamed A., verheiratet und Vater zweier Kleinkinder, lebt seit 1990 in Österreich. Haider holte ihn 2003 als Vertreter des Islam zu einem Dialog der Religionen in der Landesregierung. Haider am Freitag: "Der Verfassungsgerichtshof wird zur Islamisten-Lobby." (stein/DER STANDARD, Printausgabe, 15.1.2008)