Es seien "wirksame wechselseitige Verzichtserklärungen" über Ausgleichszahlungen im Fall möglicher Verluste zwischen mobilcom und France Telecom abgegeben worden, begründete der Vorsitzende Richter der 4. Zivilkammer, Christoph Hefter. Diese seien auch nicht wirksam angefochten worden. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden (Az.: 2-04 O 412/04).
Schmids Insolvenzverwalter forderte in dem Zivilprozess von France Telecom 7,2 Mrd. Euro Schadenersatz, weil der Konzern die mobilcom-Pleite mitverursacht habe. Der französische Telekommunikationsriese war mit fast 30 Prozent lange Zeit Großaktionär von mobilcom. Im September 2002 zogen sich die Franzosen zurück, als sich mobilcom gerade um den Aufbau eines eigenen UMTS- Netzes bemühte. Die Lizenz für den neuen Mobilfunkstandard hatte das Unternehmen aus Büdelsdorf (Schleswig-Holstein) im Jahr 2000 für 8,43 Mrd. Euro vom Bund ersteigert.