Reaktion
Die Polizeiwache ist für die Nutzer rund um die Uhr erreichbar und reagiert sofort nach dem Auslösen des Alarms. Wer den Button einsetzt, muss allerdings auch Angaben zu seiner eigenen Person machen und den Vorfall im Chat in kurzen Worten beschreiben. "Einen Missbrauch des Buttons befürchten wir kaum. Die erforderlichen Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum schrecken im Zweifelsfall sicherlich ab. Außerdem ist die Funktion mit dem Logo der Internetwache ausgestattet, was ebenfalls zu einer hohen Hemmschwelle beiträgt, den Service ungerechtfertigt zu benutzen", meint Tanja Wittenborn, Senior Communications Manager von Lycos Europe, im Gespräch mit pressetext. Darüber hinaus liege das Problem ohnehin in Händen der Polizei und Lycos selbst könne dabei wenig machen.
Betätigung
Zu befürchten haben die Nutzer, egal ob sie den Button zurecht oder unrecht betätigen, jedenfalls nichts. Die Kosten eines potenziellen Noteinsatzes werden in keinem Fall an sie weitergegeben. "Niemand wird bestraft, auch nicht, wenn die Funktion missbräuchlich eingesetzt wurde. Sowohl uns als auch der Polizei ist es lieber, der Button wird einmal zu oft als einmal zu wenig betätigt und ein Verbrechen bleibt unaufgeklärt", so Wittenborns Haltung. Am wichtigsten sei es, zu verhindern, dass etwas passiert - sei es eine Straftat an Jugendlichen oder eine Selbsttötungsabsicht, die im Chat geäußert wurde.
Chat
Natürlich spielt der Datenschutz auch für diese Chat-Sicherheitsmaßnahme eine Rolle. Lycos arbeitet nach eigenen Angaben seit jeher streng nach den gesetzlichen Vorschriften. "Kommt es dazu, dass Daten bei der Polizei landen, so liegt auch der Datenschutz letztlich beim Landeskriminalamt und ich bin sicher, dass dort alles korrekt eingehalten wird", erklärt Wittenborn gegenüber pressetext. Grundsätzlich sei das Unternehmen sehr vorsichtig mit der Herausgabe von persönlichen Nutzerinformationen, wenn seitens der Polizei danach angefragt wird. Dazu müsse in jedem Fall ein offizieller Grund vorliegen. "Wenn irgendein Polizist anruft und etwas wissen will, geben wir natürlich keine Auskunft."
Straftat