Salzburg - Wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz mussten sich am Montag drei Flachgauer vor einem Salzburger Schwurgericht (Vorsitz: Manfred Seiss) verantworten. Der Mann und die zwei Frauen im Alter von 24 und 26 Jahren sollen laut Anklage im Jahr 2005 in Oberndorf 20 Lieder "nationalsozialistischen Inhalts" angehört und weitergegeben haben. Zudem habe der 24-jährige Erstangeklagte gegen Juden gehetzt, "Heil Hitler!" gerufen und in der Öffentlichkeit die Hand zum Hitler-Gruß erhoben. Die Beschuldigten zeigten sich großteils geständig. Ein Urteil wird gegen Abend erwartet.

"Mir fehlen die Worte"

"Es ist verrückt. Mir fehlen die Worte", empörte sich Staatsanwalt Karl Rene Fürlinger, als er den Geschworenen Textpassagen des Liedes mit dem Titel "Gaskammergutschein" vorlas. "'Hier rein.....für jeden ist etwas dabei, hei macht das Duschen Spaß, aus der Dusche strömt das Gas..'". Das Lied nehme ja keiner ernst, schwächte der mehrmals vorbestrafte Erstbeschuldigte ab. "Was haben sie gegen die Juden?", wollte Fürlinger wissen. "Das ist eine heikle Frage, muss ich die jetzt beantworten?" Keine Antwort sei auch eine Antwort, kommentierte der Staatsanwalt.

"Ein paar Bier getrunken"

Als der 24-jährige Bautechniker am 30. November 2006 in der Salzburger Lokalbahn "die Juden sind Schweine und gehören vergast, es zählt nur die arische Rasse" sang, sei ihm auch bewusst gewesen, "dass das in Österreich nicht erlaubt ist. Ich habe vorher ein paar Bier getrunken, das hat mich aggressiv gemacht. Am Verbotenen liegt der Reiz." Zugegeben hat der gebürtige Linzer auch, dass er am 27. August 2005 im EM-Stadion in Wals-Siezenheim während des Fußballspiels Admira gegen Salzburg die rechte Hand zum Hitler-Gruß erhoben hatte. Er bestritt allerdings den Vorwurf, er habe im März 2005 bei einer Bushaltestelle in Linz "Sieg Heil" gerufen und den Hitler-Gruß gezeigt.

"Nicht mit den Texten befasst"

Bei einer Hausdurchsuchung in Oberndorf stieß die Polizei auf die "braunen Lieder", die auf einem Computer gespeichert waren und teilweise auf CDs heruntergeladen worden sind. Die Wohnung gehörte der gleichaltrigen, nunmehr Ex-Lebensgefährtin des Erstbeschuldigten. "Es ging eher um die Melodien, die ins Ohr gehen. Mit den Texten hab ich mich nie befasst", rechtfertigte sich die Zweitangeklagte. Jene Handvoll Leute, die mitgehört hätten, "waren in ihrer Einstellung schon gestärkt." Und nur an solche Kameraden seien diese Lieder auch weitergeben worden. "Wir sind national denkende Menschen, das hat nichts mit Nationalsozialismus zu tun. Aber jetzt höre ich neutrale Musik", sagte die Mutter eines Kindes.

Die drittbeschuldigte 26-Jährige, die einen Schlüssel zur Wohnung hatte und auf dem Computer ihrer Freundin für die Zeitschrift "Der Volkstreue" arbeitete, wollte mit dem Herunterladen verbotener Lieder nichts zu tun haben. Sie habe keinen Einfluss auf die Musik gehabt und sich auf ihre Tätigkeit am PC konzentriert, betonte die Telefonistin und Schriftleiterin der Zeitschrift, deren Herausgeber der mittlerweile verstorbene, wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz verurteilte Friedrich Rebhandl war.

Ein- bis zehnjährige Freiheitsstrafe"

Im Falle einer Verurteilung nach dem Verbotsgesetz Paragraf 3g droht dem Trio eine ein- bis zehnjährige Freiheitsstrafe. Das Delikt "Verhetzung" nach Paragraf 283 StGB ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht. (APA)