Berufsverbote
Neben der Einrichtung der Sexualstraftäterdatei bekommen die Richter auch die Möglichkeit, Berufsverbote auszusprechen, außerdem sollen die Tilgungsfristen verlängert werden. Im Rahmen einer Evaluierung soll eine Verschärfung der Strafrahmen angedacht werden.
Streichung nach fünf Jahren möglich
Nach einer bestimmten Zeit sollen die Sexualstraftäter wieder aus der Datei gestrichen werden, so Platter, als Zeitspanne nannte er "fünf Jahre als sinnvollen Horizont". Der Streichung müsse aber ein Gutachten vorausgehen. Außerdem werde es von der Schwere des Delikts abhängen. Berger sagte, mit der Datei habe die Polizei die Möglichkeit zu überprüfen, ob sich die entlassenen Straftäter an die Auflagen halten. Die Maßnahme soll bis zum Sommer das Parlament passieren.