Einen wichtigen Sieg konnte der deutsche Usenet-Betreiber Elbracht nun in einem Verfahren gegen das Musik Label EMI Deutschland davon tragen: Dem Anbieter von Usenet-Zugängen, sei eine ständige Überprüfung der Inhalte "nicht zumutbar", heißt es in der nun vorliegenden Urteilsbegründung .

Verfahren

Daraus folgt, dass von den Providern auch nicht verlangt werden könne, die Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material dauerhaft zu unterbinden. EMI wollte die Usenet-Anbieter per Gerichtsbeschluss zu eben diesem zwingen, ein Begehren, dem in der ersten Instanz recht gegeben wurde.

Nicht machbar

Die Berufung dreht das Ganze aber nun um, das Usenet sei schlicht zu komplex, als dass dies von einem Unternehmen gewährleistet werden könnte. Auch sei das aus einem entsprechenden Urteil enstehende Haftungsrisiko für den Anbieter de fakto untragbar, "wenn er erst im Vollstreckungsverfahren in jedem Einzelfall vortragen und beweisen müsste, er habe die mehr als 160.000 verschiedenen Newsgroups und den aktuellen Datenstrom von mehreren hundert Terabyte nicht hinreichend filtern können". (red)