In einem mit Spannung erwarteten Urteil zur Privatsphäre im Internet hat der Europäische Gerichtshof am Dienstag entschieden, dass EU-Mitgliedsländer ihre Gesetze so gestalten dürfen, dass Provider bei Zivilklagen die persönlichen Daten von Filesharern nicht herauszugeben brauchen. Der Schutz persönlicher Daten stehe grundsätzlich über den Interessen der Medienkonzerne und Rechteinhaber, entschied der EU-Gerichtshof im Fall "Promusicae gegen Telefónica" (C-275/06). Der EuGH folgte damit der Rechtsmeinung von EU-Generalanwältin Juliane Kokott, die im Juli 2007 dafür plädiert hatte, dass Internet-Provider keine Daten über Kunden, die Tauschbörsen nutzen, an die Inhaber oder Vertreter von _Urheberrechten aushändigen müssten. Im Verfahren hatte der spanische Musikrechteinhaber Promusicae von Telefónica Daten von Kunden mit dynamischer IP-Adresse gefordert, die im Telefónica-Netz KaZaA nutzten, um damit vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen auf die Spur zu kommen. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf anhängige Rechtsverfahren in Österreich. (Reuters,ef, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 30.1.2008)