In Deutschland gab es ein ähnliches Wettbewerbsverfahren. Dort wurde das Vorverfahren gegen die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF eingestellt, nachdem Deutschland in Absprache mit den Sendern Verbesserungs-Maßnahmen zugesagt hatte - ähnliches dürfte nun Österreich und dem ORF ins Haus stehen.

Präzisierung des Auftrags im Bereich neue Medien

Deutschland hat sich etwa im Zuge der Einigung mit der EU zur Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags verpflichtet - vor allem im Bereich neuer Medien. Neue oder veränderte digitale Angebote werden dort künftig zunächst einem dreistufigen Test unterzogen werden, bei dem sie unter anderem auf den öffentlich-rechtlichen Auftrag hin überprüft werden. Weiters lieferte man der EU eine Liste von Diensten, die ausdrücklich nicht Bestandteil des öffentlichen Auftrags sein sollen, darunter finden sich: Flächendeckende lokale Berichterstattung, Sponsoring und Werbung im Internet, elektronischer Geschäftsverkehr, kostenpflichtige Spiele oder "sonstige Downloads".

Um die Verhältnismäßigkeit der Gebühren zu rechtfertigen versprach Deutschland gemeinsam mit der ARD und dem ZDF, "dass zum einen ausschließlich die Kosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags angesetzt und zum anderen alle Einnahmen der Anstalten berücksichtigt werden". Kommerzielle Tätigkeiten werden in Tochtergesellschaften ausgegliedert. Schließlich machte Deutschland die Zusage, Regeln für die Sublizenzierung von Sportrechten aufzustellen und auf Produktplatzierungen im Fernsehen zu verzichten. (APA)