Wien – Die Notenbank verwehrt sich gegen die kolportierte Darstellung, wonach ihr Prüfungergebnis einem Freibrief der Meinl Bank gleich komme. Es sei mehr drinnen, als kolporitert wird, heißt es aus der OeNB. Experten verweisen darauf, dass das Bankwesengesetz keinerlei strafrechtlich relevanten Tatbestände enthalte, weshalb per se keine entsprechenden Vorwürfe zu erwarten gewesen seien.

Kenner des Notenbank-Berichts betonen, dass beispielsweise die Enthüllungen der Geschäfte über die Karibik-Insel Curaçao (niederländische Antillen) sehr wohl ein Nachspiel haben könnten. Allerdings fällt die Beurteilung in den Kompetenzbereich der Finanzmarktaufsicht. Sie wird die Hinweise nun auf möglichen Insiderhandel und Kursmanipulation prüfen – es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Umfangreiche Transaktion

Wie der Notenbank-Bericht nach diesen Informationen dokumentiert, waren die Transaktionen über die Karibik-Gesellschaft Somal NV ziemlich umfangreich. Das Meinl zuordenbare Vehikel hat demnach im Rahmen der Kapitalerhöhungen der Meinl European Land Zertifikate erworben und mit diesen außerbörslich gehandelt. Und betrieb damit Kurspflege, wobei die Bewertung dieser Handlungen eben der FMA sowie der Staatsanwaltschaft zukommt. Darüberhinaus wickelte Somal – sie wird von Karel Römer, der auch im Management der drei börsenotierten Gesellschaften MEL, Meinl Power und Meinl Airport sitzt, geleitet – den umstrittenen Zertifikaterückkauf für die MEL ab. Die Transaktion war 1,8 Mrd. Euro schwer.

Ebenfalls bestätigt haben die Prüfer einen Standard-Bericht, wonach die Meinl Bank bestens mit den MEL-Transaktionen und -Lizenzen verdiente: 322 Mio. Euro in den vergangenen Jahren. 14 Verstöße nach Bankwesengesetz wurden geortet, beispielsweise wegen mangelnder Risikostreuung und nicht nachgekommener Meldepflichten. Nicht bestätigt hat die Notenbank den Vorwurf, dass die Bank MEL, MAI und MIP beherrsche. Somit musste das Institut die Gesellschaften auch nicht konsolidieren. Meinl hat nun bis 22. Februar Zeit, eine Stellungnahme abzugeben, erst danach ist die FMA-Entscheidung zu erwarten. (Andreas Schnauder, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 2.1.2008)