Am heutigen Dienstag, dem 66. Verhandlungstag im BAWAG-Prozess, wurden weitere Zeugen zum Komplex des seit Oktober 2000 geschlossenen Casino Jericho gehört. Geladen waren der frühere Prüfungsleiter der BAWAG von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Anton Kampelmühler, der frühere BAWAG-Großkundenbetreuer Heinz Nohel und Kurt Schweighart von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte.

derStandard.at-Redakteur Martin Putschögl berichtete live und verabschiedet sich aus dem Wiener Landesgericht und wünscht noch fröhliches Faschingsfeiern. Morgen geht es weiter mit Befragungen der Angeklagten und von ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer, der dann schon zum zweiten Mal als Zeuge einvernommen wird. Er wird zu den Garantien des ÖGB für seine ehemalige Bank befragt. Investor Martin Schlaff soll am 19. Februar als Zeuge zum Casino Jericho Auskunft geben.

16:20 Uhr

Schweighart wird um 15:45 Uhr verabschiedet. Letzter Zeuge für heute ist Toni Kampelmühler, ehemaliger KPMG-Prüfer der Bawag.

Die Richterin fragt ihn, ob er sagen könne, warum der CAP-Kredit als "B" geratet wurde. Letztlich sei diese Bewertung von der Bawag vorgenommen worden, er habe damit "leben können", das Geschäftsmodell sei ein "sehr erfolgreiches" gewesen. Das Unternehmen habe eine gute Eigenmittelausstattung gehabt, auch die "soft facts" waren als sehr gut zu beurteilen. "Die zukünfige Zurückzahlung des Kredits ist nur davon abgehangen, wann das Casino wieder aufgesperrt werden konnte." Informationen darüber bekam er ausschließlich von der Bawag.

Das Alternativ-Projekt "Casino-Schiff" war laut Kampelmühler das gleiche Geschäftsmodell, "eine Ausweichmöglichkeit für das geschlossene Casino", die Rückzahlung wäre dadurch entsprechend besser gesichert gewesen.

Zum Jahresabschluss 2003, der "aufgrund lokaler Unruhen" nicht fertig gestellt werden konnte: "Was lässt Sie da hoffen, dass das bald zu Ende ist und das Casino bald wieder aufsperren kann?" – "Das gleiche wie zwei Jahre davor: Dass die Kriegsunruhen beendet werden und das ganze Projekt letztendlich unbeschädigt war. Denn das war die Quelle des zukünftigen Ertrages", sagt der Zeuge.

Die Notiz "Bawag will unter keinen Umständen abwerten" habe er damals getätigt nach einem Gespräch mit Nohel. "Es war ein harter Kampf, aber es ist keine Wertberichtigung von der Bawag gekommen." Solche Fälle gäbe es immer wieder, "wo über sowas heftig diskutiert wird", sagt Kampelmühler.

Schließlich fragt Reiters zweiter Anwalt Herbst noch den Zeugen: "Wer hat primär zu beurteilen, ob eine Wertberichtigung vorzunehmen ist?" - "Einzig und allein das Unternehmen, das finanziert." – "Was ist Ihr Anteil daran?" – "Das Ganze zu prüfen."

"Sind Sie sicher, dass die Buchhaltung der CAP-Holding damals im Hotel geführt wurde?" – "Das habe ich damals geglaubt, das war mein Wissensstand. Ich hab das damals so aufgeschrieben."

"Wie kann man die Bawag nach 2000 bewerten, ohne zu wissen, wofür die Garantien gut sind?", will Krakow noch wissen. "Wie haben Sie die Forderungen bewertet, die von der Garantie erfasst waren?" – "Natürlich als werthaltig." Kralik mischt sich ein, Krakow lässt sich "jetzt von Ihnen nicht verwirren", sekundenlang reden die beiden gleichzeitig, dann sagt Bandion-Ortner, Kralik soll nachher was dazu sagen, und Krakow: "oder geben Sie das Mikrofon ab."

Zeuge Kampelmühler sagt, er habe nur Vorbereitungsarbeiten für die endgültige Beurteilung durch Reiter erledigt.

"Dankeschön für’s Kommen", sagt Richterin Bandion-Ortner um 16:15 Uhr, sie meint nur den Zeugen, obwohl sich vermutlich jeder der Anwesenden angesprochen fühlt.

15:05 Uhr

"Karlheinz Nohel. Den Direktor sparen Sie sich bitte", sagt der Zeuge, nach seinen Personalien befragt.

Nohel leitet die Abteilung Corporate Finance. Er war erst ab Oktober 2001 "primär" für den CAP-Kredit zuständig. Man habe das laufend mit dem Wirtschaftsprüfer besprochen, eine Abschlussbesprechung gab es dann auf Vorstandsebene. Bei der KPMG hat er dabei u.a. mit Kampelmühler gesprochen, auf Vorstandsebene zuerst mit Zwettler, dann mit Nakowitz.

Das "B"-Rating erklärt Nohel so: "Das Casino war, so lang es offen war, hochprofitabel. Die Anlage wurde immer gewartet, die Zinsen für den Kredit wurden immer bezahlt, es hätte jederzeit wieder geöffnet werden können." Man sei zu der Ansicht gelangt, dass eine Wertberichtigung nicht notwendig ist, auch, weil die Palästinenser daran interessiert gewesen wären. Die Vorbereitungen für eine mögliche Wiedereröffnung gingen auch während der Planung des "Alternativ-Projekts" "Casino-Schiff" weiter, erklärt Nohel.

Dann kommt der Herbst – Kraliks Anwaltskollege Christoph nämlich. Er fragt Nohel, ob er sich erinnern kann, wie hoch im Jahresabschluss 2001 die Eigenkapitalquote der CAP Holding war. Der Zeuge kann sich nicht erinnern.

Die Wertberichtigung sei dann 2005 im Zuge der Machtübernahme der Hamas erfolgt, die "wesentlich radikaler sind als die Fatah, und ich glaube, auch für ein Spielverbot", erklärt Nohel.

Bandion-Ortner liest dann den Brief eines israelischen Anwalts vor, den sie hat übersetzen lassen. Darin wird erklärt, dass es im Oktober 2000 zwischen Israel und den Palästinensern zu Feindseligkeiten gekommen war, israelischen Staatsbürgern im Zuge dessen das Betreten des Autonomiegebiets und damit auch des Casinos verboten worden. Die Versicherung habe u.a. Entschädigung für Schäden durch Terrorismus sowie für Einnahmeausfälle abgedeckt, die Versicherungssumme betrug 45 Mio. Dollar.

Nach Ansicht des Tel Aviver Anwaltsbüros – der Brief stammt aus 2002 - hätte eine Klage gegen die Versicherungsgesellschaft Aussicht auf Erfolg; eine Klage sei damals in Ramallah eingereicht worden.

"Wer hat Ihnen gesagt, dass der Anwalt, der das geschrieben hat, ein gut reputierter Anwalt ist?", fragt Krakow den Zeugen. "Die CAP", sagt der. Krakow zitiert dann eine Notiz auf einem Prüfbericht: "Jahresabschluss kann nicht abgeschlossen werden – keiner traut sich hin – Treffen in London?" Zeuge Nohel ist das "völlig unbekannt", er hört das heute zum ersten Mal.

"War es ein Unterschied, ob ‚Ja, Elsner’ oder ‚Ja, Büttner’ auf einer Aktennote stand?", fragt Richterin Bandion-Ortner dann noch den Zeugen. "Muss ich die Frage beantworten?", fragt Nohel, dem jetzt nicht ganz klar ist, worauf die Richterin da hinaus will. "Ja, bitte!" – "Ich glaube schon, dass da ein Unterschied war. Wenn der Herr Generaldirektor einmal seine Zustimmung erteilt hat, dann war die gültig." Staatsanwalt Krakow klärt den Zeugen noch auf, dass es dabei um die Causa Gerharter geht.

14:19 Uhr

"Sind Sie beim Rating beeinflusst worden?", will die Richterin noch von Roswitha Heuler wissen, es geht um die Einstufung als "B"-Kredit. "Es war eine gemeinsame Entscheidung des Bereichs Kommerzkreditmanagement, Abteilung Großkunden. Es war sicher nicht meine Idee, aber wessen Idee es war, weiß ich nicht mehr."

Reiters Anwalt Thomas Kralik fragt die Zeugin dann, ob sie denn sicher weiß, dass das Casino beschädigt war? Aus ihm vorliegenden Unterlagen sei nämlich erst im Jahr 2005 eine Granate dort eingeschlagen. Die Beschädigung war im Jahr 2000, danach war nichts mehr, sagt Heuler.


Herwig Haidinger passiert den Sicherheitscheck. Er sorgt wieder einmal für reges Publikumsinteresse

Dann fragt Wolfgang Schubert: "Das Casino hat eine Zeit lang offen gehabt, im Gegensatz zum Hotel. Wie liefen die Geschäfte?" – Das Casino sei sehr profitabel gelaufen, sagt die Zeugin, die Kredite hätten innerhalb kurzer Zeit zurückgezahlt werden können, wäre das Casino nicht im Oktober 2000 geschlossen worden.

Dann ruft die Richterin in den Saal, als mitten in der Verhandlung ein Besucher hereinkommt: "Sie sind eh auch kein Zeuge, oder? Weil dann müssten Sie draußen warten." Der Herr sagt etwas, etwas undeutlich, und erklärt dann: "Ich habe nur Grüßgott gesagt." – "Auch Grüß Gott", sagt Wolfgang Schubert.

Dann geht es um das Agio: Der palästinensische Partner PCSC sei seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen, man wollte deren Anteil nicht zu sehr verwässern, sagt die Zeugin. Kralik wirft dem Staatsanwalt dann einen "falschen Vorhalt" aus, weil er offenbar davon ausgehe, dass es zwischen dem "Staat Palästina" und dem Kreditnehmer PCSC (Palestinian Commercial Services Company) eine Verbindung gäbe.

Reiter sagt dann: "Ob PCSC an einer Kapitalerhöhung teilnimmt oder nicht, das deutet keineswegs auf wirtschaftliche Schwierigkeiten hin." Es habe vielleicht einfach Überlegungen gegeben, sich aus dem Engagement zurückzuziehen. "Dass eine Kapitalerhöhung mit Agio erfolgt, deutete aber darauf hin, dass alle Gesellschaften davon ausgehen, dass die CAP Holding nicht nur das Nominale wert ist, sondern darüber hinaus noch was wert ist, sonst würde ich ja so ein Agio nicht zahlen."

Gutacher Thomas Keppert fragt die Zeugin dann noch, ob die Zeugin wusste, dass es in Palästina ein Glücksspiel-Verbot gab. Der Westflügel ist erbost, Anwalt Kralik schlägt die Hände zusammen. Keppert erklärt, dass in einem Bericht der KPMG aus 2005 davon die Rede ist. "Die Hamas ist erst 2004 oder 2005 an die Macht gekommen. Die gab’s davor nicht", erklärt Kralik daraufhin.

"Das Casino ist nicht in Betrieb, da die seit langem gewünschte Konzession nach wie vor nicht erteilt wurde (Glücksspielverbot)", liest Keppert vor.

Dann wird die Zeugin entlassen, Direktor Nohel als nächster Zeuge gerufen.

13:52 Uhr

Um 13:35 Uhr folgen alle Anwesenden der Aufforderung der Richterin, wieder die Plätze einzunehmen. Der Verhandlungsfaschingsdienstag setzt sich fort, lustig war's am Vormittag nur gebremst.

Die erste Zeugin tritt ein, es geht ja nun wie angekündigt um die Causa Jericho. Roswitha Heuler ist nach wie vor in der Bawag beschäftigt. Im Jahr 2003 war sie Referentin in der Sache CAP-Kredite (Casinos Austria Palästina) – in Höhe von 40 Mio. Euro an CAP.

Sie war damals stellvertretende Abteilungsleiterin der Abteilung Kommerzkredite. "Die CAP-Holding war einer der von uns betreuten Kreditfälle." Ihres Erachtens waren die Kredite werthaltig, "weil ja ein entsprechendes Vermögen vorhanden war: Das Casino und das Hotel wurden laufend gewartet, die waren betriebsbereit", auch wenn es im Oktober 2000 geringfügig beschädigt worden war – "durch einen Granateneinschlag, ist das richtig?", fragt die Richterin. So genau kann die Zeugin das nicht sagen. Der Komplex sei jedenfalls beschossen, das Casino daraufhin geschlossen worden.

Anzeichen habe es immer gegeben, dass das Casino wieder eröffnet werden kann, das haben Vertreter der CAP-Holding sowie Mitarbeiter von Martin Schlaff gegenüber der Bawag geäußert. Sie selbst habe das aber nur "aus zweiter oder dritter Hand" erfahren.

"Da sind Kriegswirren – was lässt da hoffen, dass das wieder aufgesperrt wird?", will Bandion-Ortner wissen, sprich: Warum wurde der Kredit mit einem "B"-Rating versehen? Die Zeugin erklärt, dass es im August 2003 Vorbereitungen gegeben hat, das Casino wieder aufzusperren. Bei einer Kreditprüfung am 30.9.2003 hieß es: "Der Jahresabschluss 2002 war aufgrund lokaler Unruhen noch nicht fertig gestellt. Die Finanzierung der laufenden Kosten erfolgt nur noch über Eigenmittel." Die Richterin will wissen, was davon dafür spricht, dass das Casino 2003 wieder aufgesperrt werden kann?

Die Zeugin sagt, das weiß sie auch nicht, es gab jedoch besagte Vorbereitungen.

Die Richterin fragt Robert Reiter: Ist es richtig, dass das Casino im Herbst 2003 wieder aufsperren sollte? Reiter erklärt, dass es im Jahr 2001 noch eine sehr hohe Eigenkapitalquote von 30 Prozent gegeben habe. Ob es tatsächlich wieder eröffnet werden sollte, kann er sich nicht mehr erinnern.

Am 17. Dezember 2002 war in einer Besprechung mit Direktor Nohel (der dann auch als Zeuge kommt) die Hoffnung auf Wiedereröffnung 2003 geäußert worden. "Ein Jahr reicht zur Schuldentilgung, Casinos Austria prolongiert Zusammenarbeit mit Martin Schlaff, Mitte 2003 Eröffnung eines Casinos in Griechenland." Die Richterin verliest sich dauernd, weil sie so eine schlechte Kopie hat. "Einziges unbeschlossenes Objekt in Jericho", liest sie, und aus Ost- und Westflügel schallt es: "Unbeschossenes!"

Ansprechpartner der Zeugin in der Bawag waren in erster Linie Abteilungs- und Bereichsleiter. Ihre Aufgabe war es, allgemeine Fragen zu beantworten, "aber keine Fragen zu Wertberichtigungen."

"Bawag will unter keinen Umständen abwerten", heißt es in einem Papier. Dazu kann die Zeugin nichts sagen, das sei alles auf Vorstandsebene weiter besprochen wurden.

12:25 Uhr

"Haben Swaps, Futures etc. ein höheres Risiko als Anleihen?", fragt der Staatsanwalt Johann Zwettler. "Ja, die können ein höheres Risiko haben." Wenn man aber in den 80er-Jahren türkische Staatsanleihen oder in den 90er-Jahren argentinische Staatsanleihen gekauft hat, dann sei da das Risiko auch nicht so klein gewesen, sagt Zwettler. "Man kann immer Beispiele finden", sagt Krakow dazu.

"Sie sagen selber, dass er (Flöttl, Anm.) nicht nur Anleihen gekauft hat, sondern auch Derivate. Elsner hat aber laut Aufsichtsrats-Protokoll gesagt, dass man sogar 120 Prozent zum Ankauf von festverzinslichen Wertpapieren zur Verfügung habe, nämlich inklusive 20 Prozent Eigenkapitals. Ist der Aufsichtsrat damit ausreichend informiert?" – "Sicher nicht", sagt Johann Zwettler.

Später präzisiert er, die Informationen hätten ausreichender sein "müssen", andererseits, so Zwettler: "Wenn mich damals im Aufsichtsrat jemand nach Derivativen gefragt hätte, hätte ich auch nicht gewusst, was das ist." – "Da muss ich jetzt einhaken", mischt sich Bandion-Ortner ein. "Meinen Sie, die haben sich sowieso nicht ausgekannt?" – "Nein."

Dann fügt er noch hinzu: "Ich habe gesagt, dass sich die Aufsichtsräte nicht ausgekannt hätten. Und die Staatskommissäre waren wie zwei Sphinxen." Dass die Aufsichtsräte Dummköpfe gewesen wären, will er damit aber keinesfalls gesagt haben. "Die hatten eine ganz andere Aufgabenstellung."

"Konnte die Bawag nach sechs Monaten aussteigen?" – "Ich bin überzeugt davon, dass sich der Herr Elsner und der Herr Flöttl darauf geeinigt hätten." - "War Ihnen damals bekannt, dass es ein sechsmonatiges Kündigungsrecht der Bawag geben soll?" – "Nein."

Krakow beendet seine Befragung "pünktlich um zwölf", wie Richterin Bandion-Ortner feststellt. Schubert hat aber noch Fragen, die Richterin wiegelt zuerst ab, dann fragt sie, wieviele Fragen es sind. Zwei Stück, die Mittagspause wird um Minuten hinausgezögert.

"Wofür haben eigentlich diese 20 Prozent Überdeckung gedient?", will Elsners Anwalt wissen. "Die waren als Risikopolster gedacht", erklärt Zwettler. Bei Karibik I habe es vereinzelt Überdeckungen gegeben, "das war so gedacht, dass Flöttl und seine Leute quasi 20 Prozent verlieren können. Wenn sie nur mehr bei 100 sind, hätte sich wohl der Herr Flöttl beim Herrn Elsner oder dem Herrn Nakowitz gemeldet und gesagt, wir haben 20 Prozent verloren. Wenn er auch gesagt hätte, ich kann’s jetzt nicht auffüllen, dann hätten wir nur die 20 Prozent verloren, aber nicht die 100." – "Also die 20 hat er verspielen dürfen, aber nicht die hundert?", fragt Schubert. "Na sicher."

Mittagspause bis 13:30 Uhr. Am Nachmittag werden vier Zeugen zur Causa Jericho einvernommen.

11:40 Uhr

Es geht weiter mit getrennten Einvernahmen. Davor entspinnt sich eine kurze Diskussion über die Tonanlage; angeblich könne man, wenn man sich im "Zeugekammerl" befindet und also dies nicht hören können sollte, wenn ein Angeklagter getrennt von den anderen befragt wird, alles mithören. "Die haben draußen alles mitgeschrieben", klagt ein Anwalt.

Elsner muss nun draußen warten, während Zwettler befragt wird. Die scharfe Kritik der OeNB aus 1994 wurde bankintern mit "formale Mängel" abgetan. Warum, will Krakow wissen. Zwettler sagt, dass "formal" eben ein dehnbarer Begriff sei; ein "überzogenes Wort". Es habe danach ein paar Änderungen gegeben, die Innenrevision habe danach eben geprüft, was sie vorher nicht getan hat.

"Es sind für uns keine Spekulationsgeschäfte" – das bedeute laut Krakow, dass man sich in der Bawag nicht eingestanden habe, dass man das gesamte Risiko getragen hat. "Waren die Arbitrage-Firmen genauso sicher wie ein Investmentfonds der Bawag?", fragt der Staatsanwalt. "Wahrscheinlich nicht, denn das war doch ‚Wholesale’ auf den internationalen Finanzmärkten, und die Investmentfonds sind sicher breiter gestreut. Aber wir sind von dieser Streuung ausgegangen", sagt Zwettler.


Woher hatte Zwettler die Information, dass Flöttls Firmen "internationales Renommee" genießen würden?

"Man hätte wahrscheinlich täglich Meldungen bekommen müssen", um Rückschlüsse auf Flöttls Handelsverhalten ziehen zu können, sagt Zwettler dann. Diese Meldungen, die anfangs wöchentlich, später nur monatlich eingingen, seien ausreichend gewesen, "wenn man davon ausgeht, dass nicht bewusst ein Brokerhaus uns Falschmeldungen liefert".

Woher hatte Zwettler die Information, dass Flöttls Firmen "internationales Renommee" genießen würden? Das habe er von Flöttls Vater, Ex-Bawag-Generaldirekto Walter Flöttl, denn der habe den Sohn "auf den goldenen Stuhl gehoben". - "Das Loben durch den Vater bedingt ja noch kein internationales Renommee", entgegnet Krakow. Zwettler sagt, naja, der habe ja nicht von ungefähr auf den internationalen Finanzmärkten soviel verdient.

Gab es eine monatliche Kreditkontrolle? Das sei nicht üblich, "völlig fern der Realität", das werde nur in einem Krisenfall gemacht, sagt Zwettler.

11:05 Uhr

Kurz nach dreiviertel elf geht es weiter. Es folgt noch ein Beweisantrag von Wolfgang Schubert, "eigentlich kein richtiger Beweisantrag", wie er sofort erklärt.Es handelt sich um eine Aufstellung: Die von Flöttl entgegengenommenen Werte (Liegenschaften auf den Bahamas, Anteile an Ross Capital etc.) hätten insgesamt 359 Mio. US-Dollar betragen, die im Jahr 1998 gegebenen Gelder hätten nur 311 Mio. US-Dollar ausgemacht.

Und dann kommt der Hammer: Richterin Bandion-Ortner hält alle Beteiligten an, sich folgende Tage "zur Sicherheit" für weitere Verhandlungen zu reservieren: "18. bis 22. und 25. bis 29 Februar jeden Tag, 3. bis 7. März ebenfalls." Weiters sollen sich die Angeklagten und ihre Verteidiger freinehmen: Die Woche ab 17. März außer Karfreitag, von 25. bis 28 März, von 31. März bis 3. April und "den gesamten April und Mai jeweils von Montag bis Donnerstag". Die Richterin sagt nochmal: "Zur Sicherheit, das heißt nicht, dass wir so lange brauchen – das hängt von der Entscheidung über die Beweisanträge ab."

10:20 Uhr

Im Saal sind heute gut 40 ZuhörerInnen, unter anderem ist auch Helmut Elsners Ex-Gattin wieder hier. Auch sein Anwalt Wolfgang Schubert ist wieder genesen, die gestrige Verhandlung musste er ja krankheitsbedingt auslassen.

Elsners Anwälte stellen dann in ebenso langen wie ermüdenden Sermons zwei Beweisanträge, unter anderem auf Einvernahme einer ehemaligen Mitarbeiterin von Sotheby’s New York. Es geht im Wesentlichen um Berichte zu Flöttls damaliger Vermögenssituation; er soll weit über eine Milliarde Dollar an Privatvermögen besessen haben, Elsner habe deshalb darauf vertrauen können, dass Flöttl der Bawag die Verluste ersetzen hätte können.


"Vortragen, nicht vorlesen" meint Bandion-Ortner, manchmal sind klare Anweisungen gefragt

Mitte in der schon mehr als eine Viertelstunde dauernden Vorlesung fragt die Richterin, wie lang das denn noch dauere. Anwalt Soyer im Westflügel springt ihr zur Seite und wirft ein, dass "Elsners Verteidigung dazu angehalten werden sollte, Anträge vorzutragen und nicht vorzulesen". "Richtig! Vortragen, nicht vorlesen", sagt Bandion-Ortner.

"Insgesamt hat Wolfgang Flöttl in den Jahren 1995 bis 1998 einen Gewinn für sich selbst von 99,860.000 US-Dollar lukrieren können", so lautet die Zusammenfassung des Beweisantrags. Dann pfeift ein lauter Sirenenton durch den Saal, die Richterin bemerkt, dass "jetzt auch schon die Tonanlage streikt". Es war aber nur ein Handy, das die sensible Hauselektrik störte.

"Wieso wird dieser Beweisantrag erst jetzt gestellt?", fragt Bandion-Ortner. Schubert erklärt: Die dafür verwendeten Zahlen seien erst im Laufe des Verfahrens herausgearbeitet worden, die Zeugin Diana Brooks sei erst jetzt ausfindig gemacht worden, und überhaupt brauche ein Verteidiger das Einbringen eines Beweisantrags nicht erklären, sagt Elsners Anwalt sinngemäß.

Dann fragt Bandion-Ortner Elsner noch etwas, es geht um Flöttls Vermögen. "Wir sind nicht draufgekommen, dass die Bilder nicht soviel wert sind", antwortet dieser. Man habe nicht feststellen können, ob Flöttl bei den Angaben zu seinem Vermögen immer die Wahrheit sagte. Den Verkauf habe man jedenfalls "zur Unzeit" vorgenommen, das sei ein Fehler gewesen.

Pause bis 10:45 Uhr, dann kommt noch ein dritter Beweisantrag.

9:30 Uhr

Guten Morgen aus dem Großen Schwurgerichtssaal! Heute ist Faschingdienstag, der 66. Verhandlungstag. Fast pünktlich um 9:20 Uhr eröffnet Richterin Bandion-Ortner die Verhandlung. Keine Pappnasen, keine Verkleidungen, auch Wolfgang Flöttl hat dankenswerterweise auf die Capt’n-Jack-Sparrow-Panier verzichtet. Es geht los.

Programm für heute: Nummer 1, das Telefonat zwischen Nakowitz und Flöttl wird angehört werden. Die Zeit wird mitgestoppt. "Wer macht das? Die Soko, gut", sagt die Richterin.


Ex-Vorstand Peter Nakowitz an einem der früheren Verhandlungstage mit Ex-ÖGB-Finanzchef Guenter Weninger

"Das Telefonat beginnt mit dem Wählen", weist Anwalt Hausmaninger die Richterin auf einen wesentlichen Aspekt beim Telefonieren hin, man müsse also zuerst ausmachen, ab wann man mit dem Stoppen beginnt, will er damit sagen. Das Telefonat wurde im Dezember 2000 geführt.

Der erste Heuler zum Faschings-Höhepunkt ist dann schon garantiert: Das Telefonat beginnt mit einem dutzende Sekunden langen außerirdischen Getüte, das Gespräch selbst ist praktisch unverständlich.

Staatsanwalt Georg Krakow reißt die Initiative an sich: Er bittet die Richterin, das Telefonat mit höherer Lautstärke abzuspielen, und den protokollierten Text per Videobeamer an die Wand zu werfen. Das wird dann gemacht.

Das Telefonat dauert 2:26 Minuten, "brutto, also inklusive Tippen und Läuten". "Netto) dauerte es 1:59 Minuten. (Anm.: Mitschrift zum Downloaden siehe links oben).

"In den zehn Jahren hab ich sicher 5-10.000 Telefonate geführt, das ist eines davon." Es sei um Dinge gegangen, die in erster Linie Hackl betroffen hätten, erklärt Nakowitz. "Ich habe damals geschlossen, dass das Liquiditionshandlungen sind", er habe Flöttl gesagt, dass er diese Unterlagen an Thomas Hackl (der gestern kurz als Zeuge da war, Anm.) schicken sollte.

Nächster Programmpunkt für heute: "Der Herr Staatsanwalt hat gesagt, er möchte etwas an die Wand werfen." Und dann präzisiert die Richterin: "Etwas – nicht jemanden. Bitte, Herr Staatsanwalt!"

Krakow schließt an die gestrigen Fragen zum Sondervorstands-Protokoll vom 26.10.1998 an. Dieses lässt er an die Wand projizieren. Geschrieben habe es Nakowitz, es gebe darin seltsame Interpunktions-Unregelmäßigkeiten: Einschübe sind mit Bindestrichen markiert, die direkt, also ohne Leerzeichen dazwischen, an die vor- oder nachkommenden Wörter anschließen. Man ahnt schon, dass Krakow hier an einer Pointe bastelt.

Auch in Flöttls "Geständnis" vom 8. Dezember sei nämlich derselbe Fehler gemacht worden, klärt er dann gleich auf. Außerdem seien auf den angeblich in London erstellten Dokumenten deutsche Umlaute verwendet worden. Das sei zwar grundsätzlich möglich, "aber man müsste dazu entweder eine deutsche Tastatur nach London mitbringen", oder eine englische eben auf die deutsche Tastaturbelegung umstellen.

Die Richterin fragt daraufhin Nakowitz: "Seien Sie jetzt einmal ganz ehrlich: Haben Sie das geschrieben? Das schaut ja sehr danach aus." – "Frau Rat, diese Fragestellung muss ich zurückweisen. Das sieht ja so aus, als sei ich vorher nicht ehrlich gewesen", antwortet Nakowitz. Dann erklärt er, dass er dieses Schreiben "definitiv nicht" verfasst habe.

Nakowitz sagt weiter, dass Krakow nur Beispiele bringe, die ihm zupass kommen. Es fänden sich in dem Schreiben nämlich genug andere Bindestriche (bzw. Gedankenstriche, denn solche sollten es offenbar eigentlich sein), die des Staatsanwalts Theorie nicht untermauern helfen.

Krakow schneidet dann schon das nächste Thema an: "Herr Mag. Nakowitz, kann es sein, dass Sie dieses Geständnis Herrn Flöttl ins Kaffeehaus gebracht haben, damit er es unterschreibt?" Nakowitz erklärt, er habe Flöttl nur einmal in einem Kaffeehaus, "ich glaube, es war ein Segafredo", getroffen, dort habe er aber nur etwas abgeholt. "Mehr kann ich dazu nicht sagen."