Bukarest - In Rumänien darf die Behörde CNSAS, die die Akten des ehemaligen Geheimdienstes Securitate aus der Zeit kommunistischer Herrschaft überprüft, mit wesentlichen Einschränkungen weiterarbeiten. Nachdem das Verfassungsgericht das CNSAS-Gesetz vergangene Woche für verfassungswidrig erklärt hatte (derStandard.at berichtete ), erließ die Regierung in Bukarest am Mittwoch ein Eildekret, wonach CNSAS weiter den Bespitzelungsopfern den Zugang zu ihren Securitate-Akten gewähren darf.

Anders als bisher darf CNSAS aber keine Beurteilungen mehr über frühere Securitate-Spitzel veröffentlichen. Diesen Passus hatte das Verfassungsgericht beanstandet, mit der Begründung, dass dies eine unzulässige Sondergerichtsbarkeit schaffen würde. Bürgerrechtler beklagen, dass CNSAS nun aufgrund des Eildekrets keine Möglichkeit mehr habe, noch vor der Parlamentswahl in diesem Herbst die eventuelle Securitate-Vergangenheit der Kandidaten zu überprüfen.

Das Eildekret tritt sofort in Kraft, muss aber dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Regierung will nun einen neuen CNSAS-Gesetzesentwurf ausarbeiten, der das Verfahren zur Veröffentlichung der Namen früherer Securitate-Spitzel neu regeln soll. Ministerpräsident Calin Popescu Tariceanu sagte, es sei denkbar, dass man dies den Gerichten überlasse, denen CNSAS die Securitate-Dokumente von Fall zu Fall zur Beurteilung vorlegen solle. (APA/dpa) -