Anders als bisher darf CNSAS aber keine Beurteilungen mehr über frühere Securitate-Spitzel veröffentlichen. Diesen Passus hatte das Verfassungsgericht beanstandet, mit der Begründung, dass dies eine unzulässige Sondergerichtsbarkeit schaffen würde. Bürgerrechtler beklagen, dass CNSAS nun aufgrund des Eildekrets keine Möglichkeit mehr habe, noch vor der Parlamentswahl in diesem Herbst die eventuelle Securitate-Vergangenheit der Kandidaten zu überprüfen.
Rumänien
Securitate--Behörde darf eingeschränkt arbeiten
Regierung erließ Eildekret - Beurteilungen dürfen aber nicht mehr veröffentlicht werden
Bukarest - In Rumänien darf die Behörde CNSAS, die die
Akten des ehemaligen Geheimdienstes Securitate aus der Zeit
kommunistischer Herrschaft überprüft, mit wesentlichen
Einschränkungen weiterarbeiten. Nachdem das Verfassungsgericht das
CNSAS-Gesetz vergangene Woche für verfassungswidrig erklärt hatte (derStandard.at berichtete
),
erließ die Regierung in Bukarest am Mittwoch ein Eildekret, wonach
CNSAS weiter den Bespitzelungsopfern den Zugang zu ihren
Securitate-Akten gewähren darf.
Das Eildekret tritt sofort in Kraft, muss aber dem Parlament zur
Abstimmung vorgelegt werden. Die Regierung will nun einen neuen
CNSAS-Gesetzesentwurf ausarbeiten, der das Verfahren zur
Veröffentlichung der Namen früherer Securitate-Spitzel neu regeln
soll. Ministerpräsident Calin Popescu Tariceanu sagte, es sei
denkbar, dass man dies den Gerichten überlasse, denen CNSAS die
Securitate-Dokumente von Fall zu Fall zur Beurteilung vorlegen solle. (APA/dpa) -