Bei der Definition von Mobbing-Fällen möchte Heinisch-Hosek sich an den Anti-Stalking-Regelungen anlehnen. So müssten etwa die Zahl der Wiederholungen sowie der Zeitrahmen als Kriterien dienen, erläuterte die Abgeordnete. Die Hierachie-Ebene, sprich, von wem zu wem gemobbt wird, solle ebenfalls eine Rolle spielen.
Staat & Justiz
SPÖ denkt über Anti-Mobbing-Gesetz nach
Heinisch-Hosek will Tatbestand in Strafrecht verankern
Wien - In der SPÖ denkt man über ein Anti-Mobbing-Gesetz nach. Nach dem Vorbild des Anti-Stalking-Gesetzes soll der Tatbestand des Mobbings im Strafrecht verankert werden, erklärte die SPÖ-Gleichbehandlungssprecherin Gabriele Heinisch-Hosek. Derzeit sei Mobbing im Rahmen des Gleichbehandlungsgesetztes geregelt bzw. obliege der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Ein Anti-Mobbing-Gesetz liege auch im Interesse der Unternehmen, argumentierte die Gleichbehandlungssprecherin. Sie verwies auf Zahlen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), wonach pro Mobbing-Fall ein wirtschaftlicher Schaden von 50.000 Euro entstehe. Als ersten Schritt könne man Anti-Mobbing Regelungen auch in Betriebsvereinbarungen festlegen, räumte Heinisch-Hosek ein. Sie verwies auf eine entsprechende "Fair-Play"-Vereinbarung im Sozialministerium. (APA)