Berlin - Wenn die deutsche Mittelstandsbank IKB keine frische Kapitalspritze erhält, droht dem Institut die Pleite. Eine Insolvenz hätte weitreichende Folgen für die gesamte Finanzbranche.
  • Im Gegensatz zu einem Industrieunternehmen kann eine Bank nicht ohne weiteres Insolvenz anmelden. Bevor es dazu kommt, verhängt die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zunächst ein sogenanntes Moratorium. Damit wird der Geschäftsverkehr mit Kunden vorübergehend ausgesetzt, d.h. das Institut darf weder Gelder ausbezahlen noch annehmen. Das Moratorium soll der Bank ermöglichen, ihre Sanierungsbemühungen fortzusetzen. Eine Wiedereröffnung ist möglich. Erst wenn die Rettung nicht gelingt, wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Vor rund zwei Jahren hatte die BaFin über die Privatbank Reithinger & Co. ein Moratorium verhängt.

  • Im Fall einer Insolvenz der IKB wären die Guthaben von Kunden vom Einlagensicherungsfonds der privaten Banken gesichert. Mitte 2007 beliefen sich die Kundeneinlagen auf 4,6 Mrd. Euro. Allerdings haben auch andere Banken bei der IKB Gelder angelegt - Ende Juni 2007 waren das fast 14 Mrd. Euro, die nicht durch den Einlagensicherungsfonds gesichert sind. Die Kreditforderungen der IKB würden im Falle einer Insolvenz an die Gläubiger weitergereicht. Insgesamt hat die IKB Darlehen von rund 30 Mrd. Euro an vorwiegend mittelständische Kunden vergeben. (APA/Reuters)