Wien - Die im kommenden Schuljahr erstmals zentral vorgegebenen "schulautonomen" Tage sind fixiert: In den meisten Bundesländern haben die Kinder am 22. Mai und 12. Juni 2009 - den Freitagen nach Christi Himmelfahrt bzw. Fronleichnam - einheitlich frei, Kärnten und Salzburg haben dagegen den 22. und 23. Dezember 2008 gewählt. Die zentrale Regelung bringe "vor allem für berufstätige Eltern und Mehrkindfamilien erstmals eine bessere Planbarkeit der freien Tage", betonte Unterrichtsministerin Claudia Schmied in einer Aussendung.

Schulen mit Sechs-Tage-Woche

Ab 2008/09 werden zwei der vier (Volksschule/Hauptschulen) bzw. fünf (AHS) bisher von den Schulen fixierten so genannten schulautonomen Tage bundesländerweise einheitlich vorgegeben. Ausnahme: An reinen Oberstufenformen (Oberstufenrealgymnasium, berufsbildende mittlere und höhere Schulen, Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik) sowie an AHS mit Sechs-Tage-Woche wird weiter ausschließlich schulautonom über die freien Tage entschieden.

Die Umsetzung des Gesetzes ist allerdings technisch kompliziert: Durch das Schulzeitgesetz werden nur die Bundesschulen (AHS) direkt erfasst - für die Pflichtschulen (v.a, Volks- und Hauptschulen) müssen die Länder eigene Gesetze erlassen, die die Rechtslage auf Bundesschulebene nachvollziehen.

Die festgelegten Tage in der Übersicht:

Burgenland: Freitag, 22.05.2009 und Freitag, 12.06.2009

Kärnten: Montag, 22.12. 2008 und Dienstag, 23.12.2008

Niederösterreich: Freitag, 22.05.2009 und Freitag, 12.06.2009

Oberösterreich: Freitag, 22.05.2009 und Freitag, 12.06.2009

Salzburg: Montag, 22.12.2008 und Dienstag, 23.12.2008

Steiermark: Montag, 22.05.2009 und Freitag, 12.06.2009

Tirol: Freitag, 22.05.2009 und Freitag, 12.06.2009

Vorarlberg: Freitag, 22.05.2009 und Freitag, 12.06.2009

Wien: Freitag, 22.05.2009 und Freitag, 12.06.2009 (APA)