Schulen mit Sechs-Tage-Woche
Ab 2008/09 werden zwei der vier (Volksschule/Hauptschulen) bzw. fünf (AHS) bisher von den Schulen fixierten so genannten schulautonomen Tage bundesländerweise einheitlich vorgegeben. Ausnahme: An reinen Oberstufenformen (Oberstufenrealgymnasium, berufsbildende mittlere und höhere Schulen, Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik) sowie an AHS mit Sechs-Tage-Woche wird weiter ausschließlich schulautonom über die freien Tage entschieden.
Die Umsetzung des Gesetzes ist allerdings technisch kompliziert: Durch das Schulzeitgesetz werden nur die Bundesschulen (AHS) direkt erfasst - für die Pflichtschulen (v.a, Volks- und Hauptschulen) müssen die Länder eigene Gesetze erlassen, die die Rechtslage auf Bundesschulebene nachvollziehen.
Die festgelegten Tage in der Übersicht:
Burgenland: Freitag, 22.05.2009 und Freitag, 12.06.2009
Kärnten: Montag, 22.12. 2008 und Dienstag, 23.12.2008
Niederösterreich: Freitag, 22.05.2009 und Freitag, 12.06.2009
Oberösterreich: Freitag, 22.05.2009 und Freitag, 12.06.2009
Salzburg: Montag, 22.12.2008 und Dienstag, 23.12.2008
Steiermark: Montag, 22.05.2009 und Freitag, 12.06.2009
Tirol: Freitag, 22.05.2009 und Freitag, 12.06.2009
Vorarlberg: Freitag, 22.05.2009 und Freitag, 12.06.2009