Wien - Zu sechs Verurteilungen von Beamten der Sicherheitsbehörden nach Misshandlungsvorwürfen kam es im Zeitraum 2004 bis einschließlich 2006, jeweils zwei pro Jahr. Das teilte Justizministerin Maria Berger in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ mit. Umgekehrt wurden zehn Personen wegen des Tatbestandes der Verleumdung eines Sicherheitsbeamten in einem Misshandlungsfall schuldig gesprochen.

3.169 Fälle

Die Staatsanwaltschaft bearbeitete im Zeitraum 2004 von 2006 insgesamt 3.169 Fälle nach Misshandlungsvorwürfen oder ähnlichen Verdachtsmomenten gegen Organe der Sicherheitsbehörden. Davon wurden 2.971 Anzeigen wieder zurückgelegt, 1.982 Fälle ohne gerichtliches Vorverfahren. Angeklagt wurden Beamte in 54 Fällen, aber in jedem der drei Jahre kam es nur zu je zwei Schuldsprüchen. Es ist auch ein kontinuierlicher Rückgang der eingelangten Anzeigen festzustellen, von 1.224 im Jahr 2004, über 1.047 im folgenden Jahr und schließlich 898 im Jahr 2006.

75 Verfahren wieder eingestellt

Bei 134 Anzeigen von Polizei- oder Gendarmeriebeamten wegen Verleumdung (Paragraf 297 StGB) ihrer Person in einem Misshandlungsfall musste die Staatsanwaltschaft im selben Zeitraum aktiv werden. Hier wurden 75 Verfahren wieder eingestellt, 40 davon ohne gerichtliches Vorverfahren. Zehn Personen wurden in den drei Jahren insgesamt verurteilt. Die Zahl der Fälle im Beobachtungszeitraum schwankt hier sehr stark. Auf 44 Anzeigen 2004, folgen 62 im Jahr darauf und 28 Fälle landeten 2006 bei der Staatsanwaltschaft. (APA)