"Es sieht nicht gut aus", so eine mit dem Fall vertraute Quelle in Brüssel. Am Freitag ist eine allerletzte Frist für die Nachlieferung von Unterlagen des Burgenlandes abgelaufen. Aus der EU-Kommission hieß es, vor dem 27. Februar sei keine Entscheidung zu erwarten. Wann sie dann tatsächlich fallen wird, sei aber noch offen.
Eine negative Entscheidung der EU-Kommission würde bedeuten, dass die 55 Millionen Euro, die die GraWe weniger für die Bank Burgenland bezahlt hat, als das ukrainische Konsortium geboten hat, ganz oder teilweise eine staatliche Beihilfe darstellen. Das bedeutet in der Regel, dass der Niedrigbieter den Kaufpreis aufstocken und dadurch die Beihilfe zurückzahlen muss - in welchem Ausmaß, entscheidet die EU-Kommission.
Geld und andere Kriterien
Österreich respektive das Burgenland argumentieren dagegen, dass der Preis nicht das einzige relevante Kriterium für den Zuschlag gewesen sei, sondern es mehrere Kriterien für die Entscheidung gegeben habe, auf deren Grundlage das Angebot der GraWe besser gewesen sei.
Zudem könnte eine Rückforderungs-Entscheidung negative Folgen für die Zukunft der Bank Burgenland haben, weil sich die GraWe für diesen Fall ein Rücktrittsrecht vorbehalten habe, was die Privatisierung der Bank gefährdet könnte, lautet die österreichische Argumentation. Nachdem dieser Verkauf erst im dritten Anlauf gelungen sei, werde es bei einem Ausstieg der GraWe noch schwieriger, außerdem bräuchte die Bank dann neuerlich Geld vom Land um sich zu refinanzieren.
EU-Experten weisen diese Darstellung zurück: Bei einem Rücktritt der GraWe vom Verkauf müsste das Land eben dem SLAV-Konsortium den Zuschlag geben, sollte dieses noch interessiert sein. Die Ukrainer halten sich noch alles offen: Man werde erst die offizielle Entscheidung aus Brüssel abwarten und dann nach einer genauen Prüfung des neuen Sachverhalts eine Stellungnahme abgeben, sagte eine Sprecherin heute, Montag, zur APA.
Prüfverfahren seit Ende 2006