Wien- Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird sich in seiner Frühjahrssession mit den Konsequenzen der Umstrukturierung von Asylverfahren - Stichwort Asylgerichtshof - befassen. Ab 1. Juli 2008 ist der Asylgerichtshof letzte Instanz, gegen dessen Entscheidungen kann nur mehr mit einer Verfassungsgerichtshofs-Beschwerde vorgegangen werden. Nun befürchten die Verfassungsrichter einen starken Anstieg an Beschwerden gegen Asylgerichtshof-Entscheidungen. Sie werden daher über "den Umgang mit dieser neuen Situation" beraten. Weiters auf der Tagesordnung: Eine Beschwerde des Wiener Ex-Landespolizeikommandanten Roland Horngacher sowie eine des abberufenen Universitätsrats Gerhard Pendl.
Erledigung der Beschwerden dauert neun Monate
Derzeit langen laut VfGH-Presseaussendung beim Verfassungsgerichtshof jährlich insgesamt rund 3.000 Beschwerden ein, die durchschnittliche Erledigungsdauer beträgt rund neun Monate. Künftig rechnet man mit rund 2.000 zusätzlichen Beschwerden, alleine gegen Entscheidungen des Asylgerichtshofes.
Hintergrund ist, dass Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof gegen vermutete "einfachgesetzliche" Fehler des Asylgerichtshofes - etwa Verfahrensmängel etc. - für Asylwerber nicht mehr möglich sind. Einzige Chance ist, mit einer Verfassungsgerichtshof-Beschwerde erfolgreich zu sein. In der Frühjahr-Session werden sich die 14 Verfassungsrichter daher nun mit etwaigen Anpassungen des Verfassungsgerichtshofsgesetzes auseinandersetzen. VfGH-Präsident Karl Korinek hat außerdem bereits wiederholt zusätzliche räumliche und personelle Ressourcen gefordert, um einer Verlängerung der Asylverfahren vorzubeugen.
Horngacher-Beschwerde auf Tagesordnung
Befassen wird sich der VfGH auch mit einer Beschwerde des Wiener Ex-Landespolizeikommandanten Roland Horngacher. Horngacher hatte beantragt, der Berufung gegen seinen Versetzungsbescheid aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen. Horngacher beklagt, dass ihm aufgrund des Bescheides Bezüge auf unbestimmte Dauer gekürzt werden, die Rechtmäßigkeit seiner Versetzung aber noch gar nicht endgültig geklärt sei. Diesem Antrag wurde weder von der Sicherheitsdirektion noch von der Berufungskommission im Bundeskanzleramt stattgegeben. Mit der Begründung, dass dies ein Eingriff in das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Achtung des Eigentums ist, wandte sich Horngacher daher an den VfGH.
Weiters auf der Tagesordnung der Frühjahr-Session steht eine Beschwerde des ehemaligen Universitätsrates Gerhard Pendl. Dieser sieht sein Recht auf Meinungsfreiheit verletzt. Pendl war nach seiner Rede am Grab des Jagdfliegers der deutschen Luftwaffe Walter Nowotny von seiner Funktion als Universitätsrat der Medizinischen Universität abberufen worden. Die Begründung: die darin geäußerte Heldenverehrung habe dem Ansehen der Universität geschadet.
Auch Thema: Besuchsrecht von Schubhäftlingen
Zudem beschäftigt sich der VfGH mit einer Beschwerde zum Besuchsrecht von Schubhäftlingen. Konkret geht es darum, dass die Kommunikation zwischen einem Schubhäftling und seinem Rechtsvertreter im Polizeianhaltezentrum Klagenfurt nur durch eine Glasscheibe erfolgen durfte. Auch eine Beschwerde der Mobilkom Austria AG gegen nichtbewilligte Mobilfunkanlagen steht auf dem Programm. Zudem werden sich die Richter mit der Behauptung zweier Flugrettungsfirmen befassen, dass die Organisation der Flugrettung Tirol verfassungswidrig ist. Neben diesen Verfahren stehen schließlich auch noch einige Asyl und - in größerer Zahl - Ausweisungsverfahren auf der Tagesordnung. Der VfGH beginnt seine Frühjahr-Session kommenden Montag, den 25. Februar. (APA)