Vorausgegangen war am letzten Freitag, als die gesamte Nation auf den türkischen Einmarsch im Nordirak starrte, die Unterschrift von Präsident Abdullah Gül unter die umstrittene Verfassungsänderung zur Kopftuchfreiheit. Damit ist die Verfassungsänderung nun erst einmal in Kraft, und so schickte der Vorsitzende des Hohen Hochschulrates YÖK, Yusuf Ziya Özcan, noch am Sonntag ein Rundschreiben an alle Universitäten des Landes, dass damit nun keine weiteren Regelungen mehr notwendig seien und jede Studentin den Campus so betreten könne wie sie wolle.
Das sehen jedoch die allermeisten Rektoren der Universitäten ganz anders. Zunächst einmal, so ihr Argument, müsse die noch ausstehende Änderung des YÖK-Gesetzes erfolgen, in dem dann geklärt werden muss, wie genau ein Kopftuch getragen werden darf – also lediglich traditionell unterm Kinn geknotet, oder in der islamistischen Form um den Hals geschlungen – und zweitens wird nun von der oppositionellen kemalistischen CHP das Verfassungsgericht eingeschaltet.