Gegner der Vorratsdatenspeicherung von Telefondaten in Deutschland haben am Freitag in Karlsruhe die angekündigten Massenklagen gegen das entsprechende Gesetz eingereicht. Konkret gaben sie weitere 34.443 Verfassungsbeschwerden beim deutschen Bundesverfassungsgericht ab. Nach Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, der die Protestbewegung organisiert, handelt es sich um die größte Verfassungsbeschwerde seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland.

Sechs Monate

Die Bürgerrechtler wehren sich gegen das seit 1. Jänner 2008 geltende Gesetz, wonach Telefongesellschaften alle Verbindungsdaten von Telefonen und Handys sechs Monate lang speichern und gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden weiterleiten müssen.

Bereits am 31. Dezember 2007 hatte die Organisation acht Verfassungsbeschwerden mit Eilanträgen in Karlsruhe eingereicht. Aus organisatorischen Gründen konnten die Unterstützer die seit längerem angekündigte Sammelklage erst jetzt nachreichen, sagte ein Sprecher.

Eile

Das Eilverfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung wird bereits vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts bearbeitet. Die Entscheidung soll bis Ende März ergehen, wie Gerichtssprecherin Dietlind Weinland am Freitag mitteilte.

Neben dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat auch der frühere FDP-Politiker Burkhard Hirsch eine Verfassungsbeschwerde gegen die sechsmonatige Speicherung von Telefondaten eingereicht, allerdings ohne Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. (APA)