Sechs Monate
Die Bürgerrechtler wehren sich gegen das seit 1. Jänner 2008 geltende Gesetz, wonach Telefongesellschaften alle Verbindungsdaten von Telefonen und Handys sechs Monate lang speichern und gegebenenfalls an Strafverfolgungsbehörden weiterleiten müssen.
Bereits am 31. Dezember 2007 hatte die Organisation acht Verfassungsbeschwerden mit Eilanträgen in Karlsruhe eingereicht. Aus organisatorischen Gründen konnten die Unterstützer die seit längerem angekündigte Sammelklage erst jetzt nachreichen, sagte ein Sprecher.
Eile
Das Eilverfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung wird bereits vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts bearbeitet. Die Entscheidung soll bis Ende März ergehen, wie Gerichtssprecherin Dietlind Weinland am Freitag mitteilte.