Anwalt Wolfmair

Für den Anwalt Kurt Wolfmair wird sein Mandant, der im Giftanschlag verdächtige Helmut O., vorverurteilt. Sein Mandant habe sehr wohl ein Alibi und könne sich die DNA-Spur nicht erklären.

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STANDARD: Wie beurteilen Sie die Vorwürfe gegen Ihren Mandanten?

Wolfmair: Ich sehe eindeutig eine Vorverurteilung.

STANDARD: Werden Sie jetzt rechtliche Schritte setzen?

Wolfmair: Da bin ich ein Pragmatiker und warte jetzt einmal ab, wie sich die Aktenlage ergibt. Das DNA-Gutachten liegt jedenfalls bis zum heutigen Tag nicht vor. Auch der Haftrichter hat mir erklärt, er habe es nicht. Es gibt nur einen Amtsvermerk der Kripo, in dem steht, dass ein eindeutiger Nachweis zu Herrn O. geführt haben soll. Ich kann anhand der mir ausgehändigten Urkunden keine eindeutige Spur erkennen.

STANDARD: Wie erklärt sich Helmut O. die DNA-Spur auf der Karte?

Wolfmair: Gar nicht, mein Mandant steht vor einem Rätsel.

STANDARD: Im Gegensatz zur Polizei sagen Sie auch, O. habe ein Alibi für die Tatzeit am 8. Februar zwischen 17.00 und 19.00 Uhr.

Wolfmair: Er hat auch bei der Einvernahme angegeben, dass er in zwei Geschäften in Krems war. Er wollte dort ein Damen-Seidenunterhemd kaufen. Zwischen 17.45 Uhr und 18.15 Uhr ist er nach Hause gekommen. Dort hat sein Sohn auf ihn gewartet, der bis 20.15 Uhr bei ihm war. Das Seidenhemd hat er Tage später wieder umgetauscht und sich eine Bestätigung dafür geben lassen. Allerdings unter dem Namen Manfred Gruber. Es war ihm einfach peinlich, als Mann ein Damen-Unterhemd zu kaufen. (fern, DER STANDARD Printausgabe, 1./2.3.2008)