Wien - Mit zwei laut dem verhandelnden Richter Norbert Gerstberger "für österreichische Gerichte völlig neuen Fragestellungen" startet kommenden Montag der Islamistenprozess gegen Mohamed Mahmoud (22) und seine Frau Mona Salem Ahmed (21) im Landesgericht Wien.

Drohvideo-Vorwurf

Den beiden Österreichern mit ägyptischen Wurzeln wird vorgeworfen, im März 2007 als Mitglied der terroristischen Vereinigung "Globale Islamische Medienfront" unter anderem ein Drohvideo gegen die deutsche und österreichische Regierung mit angefertigt und verbreitet zu haben. Der entsprechende Strafrechtsparagraf 278 StGB komme - so Gerstberger - zum allerersten Mal zur Anwendung. Also müssten die Geschworenen entscheiden, "was eine terroristische Vereinigung laut heimischem Gesetz überhaupt ist".

Außerdem hätten die Laienrichter darüber zu befinden, "ob die Form der Online- Fahndung, die die Polizei auf die Spur der Verdächtigen gebracht hat, rechtmäßig gewesen ist". Wie berichtet, waren Ermittler im Rahmen eines "großen Lauschangriffs" in die Wohnung Mahmouds eingedrungen und hatte seinen Computer verwanzt: laut seinem Anwalt Lennart Binder eine "fragwürdige" Art der Beweissuche. Zum Prozess sind acht Zeugen geladen, ein Urteil wird Mitte März erwartet. (bri, DER STANDARD Printausgabe, 1./2.3.2008)