Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die Regierung aufgefordert, heimliche Online-Durchsuchungen bei bestimmten Berufsgruppen gesetzlich zu verbieten. "Der Schutz von Geistlichen und Strafverteidigern, die ein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht haben, gehört mit in das geplante BKA-Gesetz", sagte Schaar der "Berliner Zeitung" (Wochenendausgabe). "Die Festplatte eines Telefonseelsorgers darf nie und nimmer heimlich ausgespäht werden", betonte er.

Umfangreicher

Schaar möchte das Bespitzelungsverbot aber auch auf weitere Berufsgruppen ausdehnen. So sollten Ermittler auch die Computer von Ärzten und Journalisten nicht heimlich ausspähen dürfen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch hält der Datenschützer nun die Überprüfung einschlägiger Gesetze für nötig. "Der Schutz der Computernutzer muss gesetzlich gewährleistet werden", forderte er. Rechtliche Änderungen seien erforderlich, um den Schutz der neuen Technik vor einem Eindringen und vor Manipulationen zu stärken. Welche Regelungen dies sein werden, konnte er noch nicht sagen. Das werde seine Behörde prüfen.

Weitreichender

Im "Spiegel" wies Schaar darauf hin, dass das Urteil "sehr viel mehr Dinge betrifft", als zunächst erkannt worden sei. Die Politik sei jetzt "gehalten zu fragen, wo die gesetzlichen Schutzlücken im Umgang mit den Nutzungsdaten im Internet sind". Auch bezüglich herkömmlicher Durchsuchungen und Beschlagnahmen habe er keinen Zweifel, dass es künftig einen Unterschied mache, ob die Polizei einen Computer beschlagnahme oder ein Buch. "Da muss der Gesetzgeber ran", forderte der Datenschutzbeauftragte.

Telemediengesetz

Weiteren Nachbesserungsbedarf sah er beim Bundesdatenschutz- und beim Telemediengesetz. Auch vermutete Schaar, dass im Strafgesetzbuch der Schutz der Computernutzer derzeit nicht ausreiche. Dort ist bisher das Ausspähen von Daten verboten, die "besonders gesichert" sind. Dem Schutz des neuen Grundrechts unterliege ein IT-System jetzt aber "auch dann, wenn es nicht abgesichert ist". (APA/AP)