Millionenstrafen
Bei Kartellabsprachen verhängte die Kommission in den vergangenen Jahren ebenfalls Strafen in Mio.-Höhe. Aufgrund von Preisabsprachen wurden vergangenen November vier Flachglass-Herstellern eine Strafgeldsumme von 486,9 Mio. Euro auferlegt, im September verhängte die Kommission eine Bußgeldzahlung von 328 Mio. Euro über ein Reißverschlusskartell. Im Februar 2007 ging die EU mit einer Strafsumme von 992,3 Mio. Euro gegen ein Kartell von Fahrstuhl- und Rolltreppenherstellern vor, davon musste das ebenfalls betroffene Unternehmen ThyssenKrupp allein 479 Mio. Euro zahlen. Ebenfalls Anfang Januar wurden mehrere Elektrokonzerne, darunter Siemens, mit einem Bußgeld von 751 Mio. Euro belegt. Grund war ein langjähriges Kartell im Bereich gasisolierter Schaltanlagen. Siemens allein sollte dafür 396 Mio. Euro zahlen, das Unternehmen legte beim europäischen Gericht erster Instanz Klage gegen die Entscheidung ein.
Zu spät
Microsoft habe die in der Kommissionsentscheidung vom März 2004 festgelegten Auflagen erst Mitte Oktober 2007 erfüllt und davor weiterhin unangemessen hohe Preise für die Bereitstellung von Schnittstellenspezifikationen für Arbeitsgruppen-Server verlangt, begründet die Kommission ihre Entscheidung. Den Auflagen entsprechend, hätte der Softwarekonzern seine Preise für Interoperabilitätsinformationen senken müssen, tat dies jedoch erst am 22. Oktober 2007. Dies sei der bislang größte Fall hinsichtlich der Ausnützung einer Marktmachtstellung und zugleich das erste Mal, dass ein Unternehmen so massiv gegen eine Kommissions-Entscheidung agiert hat, so Kamann.
Hätte schlimmer sein können
Bis zu 1,5 Mrd. Euro hätte die Forderung gegen Microsoft laut EU-Wettbewerbskommissarin Kroes ausmachen können, nur 60 Prozent dieser Maximalsumme wurden jedoch beantragt. "Microsoft hat die marktbeherrschende Stellung ausgenutzt und gut damit verdient", so Erste-Bank-Analyst Ronald Stöferle gegenüber pressetext. In Anbetracht dessen wäre die Strafgeldsumme von 899 Mio. Euro eher vernachlässigbar. Medienspekulationen, wonach sich die gegen einen IT-Konzern verhängte Rekordstrafe negativ auf das EU-Engagement anderer IT-Konzerne auswirken könnte, zweifelt ein Experte für IT-Recht gegenüber pressetext an. "Der europäische Markt ist unter anderem im Dienstleistungsbereich ein zu wichtiger Player. Internationale Konzerne wollen hier verkaufen, mit negativen Konsequenzen ist deshalb eher nicht zu rechnen."
Zweifel