Im Februar sorgten Pläne des deutschen Innenministers Wolfgang Schäuble für Aufregung in Kirchenkreisen. Das umstrittene Gesetz über das Bundeskriminalamt sah in seiner Erstfassung vor, dass bei Terrorverdacht auch Abgeordnete, Pfarrer und Strafverteidiger abgehört werden dürften. Kleriker äußerten damals die Befürchtung, dass durch das Gesetz das Beichtgeheimnis gefährdet werde und kündigten "erheblichem Widerstand der Kirche" an (derStandard.at berichtete ). In der neuen Version, auf die sich Schäuble und Justizministerin Zypries am Montag einigten, wird Priestern ein besonderer Schutz vor dem Lauschangriff eingeräumt. Für Imame gilt das nicht: Weil sie keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, gelten sie nicht als Berufsgeheimnisträger, berichtet die Süddeutsche Zeitung. (bed)