Zum Thema des Tages wurde Gerstbergers Beschluss vom Montag, Mona S. - die bis auf einen Augenschlitz verhüllte Zweitangeklagte im Islamistenprozess - aus dem Gerichtssaal zu weisen. Die junge Frau hatte es davor abgelehnt, sich zumindest vor den Geschworenen zu entschleiern, damit diese ihr Mienenspiel sehen könnten: für den erfahrenen Juristen eine "Grundbedingung jeder Beweiswürdigung".
Zeugen mussten Helme lüften
Doch das war nicht das erste Mal, dass Gerstberger zur innergerichtlichen Demaskierung ansetzte: Vor acht Jahren zwang er als Vorsitzender in einem am Wiener Jugendgericht anhängigen Verfahren nach der umstrittenen Anti-Drogen-Aktion "Operation Spring" sogenannte Helmis zum Lüften ihrer Vermummung. Diese durch Motorradhelm, Arbeitsmantel und Handschuhe unkenntlich gemachten Zeugen der Anklage hatten allerlei Belastendes gegen die großteils aus Afrika stammenden, dunkelhäutigen Beschuldigten vorgebracht.
Das sollten sie - wenn schon - "dem Verteidiger und dem Gericht gegenüber ohne Helme tun", befand der damalige Jugendrichter. Um die Sicherheit der Zeugen zu wahren, schloss er Angeklagte und Öffentlichkeit aus: Eine Entscheidung, die später vom Obersten Gerichtshof als rechtskonform bestätigt - und in der Folge sogar im Rahmen einer Novelle als verbindliche Regelung ins Gesetz aufgenommen wurde.
"Widerstrebt meinem Rechtsempfinden"
"Es berührt mich eigenartig, mit vermummten Menschen zu kommunizieren", versucht Gerstberger die Wiederkehr des Sichtbarkeitsthemas in seiner Laufbahn zu erklären. Dementsprechend lehnt er auch Verhüllungsbestrebungen aufseiten der Rechtsprechenden strikt ab: etwa dass sich der Senat in Terrorverfahren aus Sicherheitsgründen hinter venezianischen Spiegeln verbergen solle, wie es in der Fachpresse jüngst diskutiert wurde. "Das widerstrebt meinem Rechtsempfinden."