Bild nicht mehr verfügbar.

Mobiles Kennzeichen-Erfassungsgerät in einem deutschen Polizeiauto

Foto: AP /Heribert Proepper
Karlsruhe/Berlin - Wieder einmal setzt das deutsche Bundesverfassungsgericht polizeilichen Ermittlungsmethoden klare Grenzen. Am Dienstag urteilten die Höchstrichter in Karlsruhe, dass das automatische und massenhafte Erfassen von Kfz-Kennzeichen per Video verfassungswidrig ist. Datenerfassung ohne konkreten Anlass sei ein Grundrechtseingriff "ins Blaue hinein".

Im konkreten Fall geht es um das hessische und das schleswig-holsteinische Polizeigesetz. Dieses erlaubt der Polizei, Nummernschilder von fahrenden oder parkenden Autos per Videokamera aufzunehmen; in Hessen passierte das heuer schon mehr als eine Million Mal. Dann werden die Daten mit den Dateien der Bundeskriminalamts (BKA) verglichen.

Mutmaßlichen Terroristen ist die Polizei dadurch nicht auf die Spur gekommen, sie erwischte nur Autobesitzer, die ihre Versicherung nicht bezahlt hatten. Drei Autofahrer sahen ihr Recht auf "informelle Selbstbestimmung" verletzt, weil sie fürchten, die Polizei könnte ganze Bewegungsprofile von ihnen anlegen.

Das Höchstgericht gab ihnen Recht: Eine solche Massenspeicherung widerspreche dem "Datenschutzgrundrecht" der Autofahrer. Nach dem Urteil müssen noch sechs weitere Bundesländer ähnliche Polizeigesetze ändern. (bau/DER STANDARD, Printausgabe, 12.3.2008)