Der Beschwerde zufolge würde das US-Justizministerium vor allem gegen ausländische Anbieter vorgehen und den Geschäftsbetrieb untersagen, während US-Unternehmen weiter am Markt blieben. Die USA hätten das Recht, legitime politische Bedenken im Zusammenhang mit Internet-Wetten vorzubringen, sagte dazu EU-Handelskommissar Peter Mandelson. Aber Diskriminierung gegen EU-Unternehmen könne nicht Teil der Politik sein. Bei US-Ermittlungen gegen Anbieter von Internet-Wetten waren vergangenes Jahr zwei Gründer des britischen Unternehmens NETeller festgenommen worden.
Die USA hatten zuvor einseitig eine Bestimmung der WTO aufgekündigt und europäischen Glücksspiel- und Wettunternehmen den Zugang zum lukrativen US-Markt verwehrt. Sollte die EU eine mögliche Klage vor der Welthandelsorganisation WTO gewinnen – und die Chancen stünden dafür gut, heißt es in Kommissionskreisen – könnte bwin in Folge möglicherweise auch Schadenersatzansprüche geltend machen, meinen Juristen in Brüssel.
Im Zug der rechtlichen Entwicklungen in den Vereinigten Staaten und der daraus resultierenden Einstellung des US-Geschäfts hatte bwin im Geschäftsjahr 2006 eine Wertminderung der Kundenbasis und des Firmenwerts bei bwin Games AB in Höhe von 515,1 Mio. Euro vorgenommen. Der Jahresverlust betrug wegen der überraschenden Änderung der amerikanischen Rahmenbedingungen fast 600 Millionen Euro.