Im konkreten Fall geht es um das hessische und das schleswig-holsteinische Polizeigesetz. Dieses erlaubt der Polizei, Nummernschilder von fahrenden oder parkenden Autos per Videokamera aufzunehmen; in Hessen passierte das heuer schon mehr als eine Million Mal. Dann werden die Daten mit den Dateien der Bundeskriminalamts (BKA) verglichen.
Verletztes Recht
Mutmaßlichen Terroristen ist die Polizei dadurch nicht auf die Spur gekommen, sie erwischte nur Autobesitzer, die ihre Versicherung nicht bezahlt hatten. Drei Autofahrer sahen ihr Recht auf "informelle Selbstbestimmung" verletzt, weil sie fürchten, die Polizei könnte ganze Bewegungsprofile von ihnen anlegen.