Wien - Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft zur
sogenannten Prügelaffäre hat die Oberstaatsanwaltschaft passiert. Wie
Staatsanwaltschafts-Sprecher Gerhard Jarosch am Mittwoch gegenüber
der APA bestätigte, liegt der Bericht, dessen Inhalt vertraulich ist,
seit heute beim Justizministerium. Dort wird nun die endgültige
Entscheidung darüber getroffen, ob gegen BZÖ-Chef Peter Westenthaler
Anklage wegen falscher Zeugenaussage erhoben wird. Außerdem muss
geklärt werden, ob es neue Ermittlungen gegen den Orangen
Parteiobmann wegen Anstiftung zu Nötigung und Körperverletzung geben
soll.
Schlägerei
Hintergrund ist eine Schlägerei bei einer BZÖ-Feier nach der
Nationalratswahl am 1. Oktober 2006. Westenthalers Leibwächter
Siegfried Kobal hat den Pressesprecher der damaligen Justizministerin
und BZÖ-Dissidentin Karin Gastinger bei dem Wiener Lokal "Stadl"
verprügelt. Kobal wurde dafür im März 2007 zu vier Monaten bedingter
Haft und 300 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Westenthaler hatte im
Prozess angegeben, von der Rauferei nichts mitbekommen zu haben. Ihm
droht nun ein Verfahren wegen falscher Zeugenaussage.
Unschuldsvermutung
Weiters hat die Justiz zu klären, ob sie den Aussagen Kobals vom
Februar Glauben schenken sollte. Demnach habe Westenthaler den
Bodyguard mehrmals aufgefordert, den Gastinger-Sprecher aus dem Lokal
zu werfen. Westenthaler hat das stets bestritten. Die
Staatsanwaltschaft will nun jedenfalls prüfen, ob die bereits Ende
Oktober 2006 zurückgelegte Anzeige wegen Anstiftung zu Nötigung und
Körperverletzung gegen den BZÖ-Chef wieder aufgenommen werden soll.
Auch diese Frage ist Teil des beim Justizministerium eingelangten
Vorhabensberichts. Für Westenthaler gilt die Unschuldsvermutung. (APA)