Wien - Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft zur sogenannten Prügelaffäre hat die Oberstaatsanwaltschaft passiert. Wie Staatsanwaltschafts-Sprecher Gerhard Jarosch am Mittwoch gegenüber der APA bestätigte, liegt der Bericht, dessen Inhalt vertraulich ist, seit heute beim Justizministerium. Dort wird nun die endgültige Entscheidung darüber getroffen, ob gegen BZÖ-Chef Peter Westenthaler Anklage wegen falscher Zeugenaussage erhoben wird. Außerdem muss geklärt werden, ob es neue Ermittlungen gegen den Orangen Parteiobmann wegen Anstiftung zu Nötigung und Körperverletzung geben soll.

Schlägerei

Hintergrund ist eine Schlägerei bei einer BZÖ-Feier nach der Nationalratswahl am 1. Oktober 2006. Westenthalers Leibwächter Siegfried Kobal hat den Pressesprecher der damaligen Justizministerin und BZÖ-Dissidentin Karin Gastinger bei dem Wiener Lokal "Stadl" verprügelt. Kobal wurde dafür im März 2007 zu vier Monaten bedingter Haft und 300 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Westenthaler hatte im Prozess angegeben, von der Rauferei nichts mitbekommen zu haben. Ihm droht nun ein Verfahren wegen falscher Zeugenaussage.

Unschuldsvermutung

Weiters hat die Justiz zu klären, ob sie den Aussagen Kobals vom Februar Glauben schenken sollte. Demnach habe Westenthaler den Bodyguard mehrmals aufgefordert, den Gastinger-Sprecher aus dem Lokal zu werfen. Westenthaler hat das stets bestritten. Die Staatsanwaltschaft will nun jedenfalls prüfen, ob die bereits Ende Oktober 2006 zurückgelegte Anzeige wegen Anstiftung zu Nötigung und Körperverletzung gegen den BZÖ-Chef wieder aufgenommen werden soll. Auch diese Frage ist Teil des beim Justizministerium eingelangten Vorhabensberichts. Für Westenthaler gilt die Unschuldsvermutung. (APA)