Im Juli 2005 trat nach endlosen Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten eine EU-Richtlinie in Kraft, die Informationsweitergaben von Banken an Steuerbehörden regelt. Mit Ausnahme von Österreich, Luxemburg und Belgien haben sich alle Mitgliedstaaten verpflichtet, das Heimatland eines EU-Bürgers zu informieren, wenn dieser Geld anlegt. Eine Meldung der Bank geht automatisch an das Heimatfinanzamt.

Darüber hinaus können Konten schon bei Verdacht auf Steuerhinterziehung geöffnet werden, wie dies auch der ebenfalls 2005 in Kraft getretene OECD-Standard vorsieht.

Österreich, Luxemburg und Belgien bekamen eine Ausnahme zugestanden, da sonst keine Einigung erzielt worden wäre. Statt der Informationsweitergabe heben diese Länder eine Quellensteuer auf die Zinserträge von EU-Bürgern ein: Bisher waren dies 15 Prozent, ab 1. Juli werden 20 Prozent der Zinserträge einbehalten, und ab 1. Juli 2011 beträgt der Steuersatz 35 Prozent. Drei Viertel dieser Steuern werden an die Heimatländer der Sparer überwiesen, ein Viertel bleibt als "Aufwandsentschädigung" im Land.

Eine Kontenöffnung ist in Österreich nicht auf Verdacht möglich, sondern nur, wenn bereits ein Strafverfahren läuft.

Die Ausnahmeregelung läuft prinzipiell so lange, bis auch die fünf wichtigsten "Steueroasen" außerhalb der EU – die Schweiz, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Andorra – ihr Bankgeheimnis aufgeben und Informationen weiterleiten. Die von Deutschland geforderte Informationsweitergabe durch Österreich würde prinzipiell zwar nur für deutsche Staatsbürger gelten. Doch könnten diese dann wegen Diskriminierung klagen, was das Geheimnis auch für Österreicher zu Fall brächte. (mimo, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 13.03.2008)