Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, hat Hofrat Ernst Geiger einen Rechtsanspruch auf seine Rückkehr in den Polizeidienst. Das sagte der Wiener Polizeipräsident Gerhard Pürstl am Freitag zur APA. "Das habe ich gar nicht zu entscheiden", betonte er. Die Voraussetzungen sind ein rechtskräftiger Freispruch und eine Einstellung des Disziplinarverfahrens, was mangels disziplinarrechtlichen Überhangs nach der Rechtskraft des Gerichtsurteils wahrscheinlich wäre.

"Wenn er dann will, muss man sich überlegen, wo man ihn seinen Fähigkeiten entsprechend einsetzt", sagte Pürstl. Der Polizeipräsident zeigte sich "nicht sonderlich überrascht", dass im Beweisverfahren Fragwürdiges zur Amtshandlung in der sogenannten Sauna-Affäre herausgekommen sei. Schließlich habe ein Mitarbeiter seines früheren Büros den Fall geprüft und sei zu Ergebnissen gekommen, die an Deutlichkeit nicht zu wünschen übrig ließen.

Keine Suspendierung Frühwirths "zur Zeit"

"Ich hätte mir zumindest erwartet, dass bestimmte Dinge widerlegt und klargestellt werden würden", betonte Pürstl in Bezug auf die Aussage vom Ex-Leiter der Kriminaldirektion 1 (KD1), Oberst Roland Frühwirth, vor Gericht. In dieser Richtung sei aber nichts geschehen. An eine Suspendierung denke er aber "zur Zeit" nicht. Diese sollte "das absolut letzte Mittel" sein, und schließlich gehe es um "Geschichten, die schon längere Zeit zurückliegen".

Pürstl äußerte sich auch zu den neuen Entwicklungen rund um die Schießerei im Hernalser "Cafe Cappuccino" vom Mai 2006. Jene Kellnerin, die den ursprünglich Tatverdächtigen Enver H. nun erneut schwer belastet hat, hatte sich mit ihrem Hinweis auf dessen angebliche Täterschaft nicht an die Sonderkommission zu dem Fall gewandt, sondern an einen Chefinspektor der KD 1, der in dem gesamten Verfahrenskomplex eine undurchsichtige Rolle spielt.

Fragwürdige Befragung

Der Chefinspektor soll Anfang Februar 2008 mit der früheren "Cappuccino"-Kellnerin gesprochen und im Anschluss das BK kontaktiert haben. Dabei soll er sinngemäß angedeutet haben, der Fall sei nun "geklärt". Der Haken an der Sache: Der Chefinspektor ist seit Monaten wegen möglicher dienst- und strafrechtlich relevanter Verfehlungen vom Dienst suspendiert. Ob ihm die offensichtliche Befragung einer Zeugin zugekommen wäre, erscheint unter diesem Gesichtspunkt mehr als fraglich.

"Wenn so etwas auftaucht, zeigt das, dass er zu Recht suspendiert ist", meinte Pürstl zu dem Fall. Weitere Schritte sind nicht möglich: "Eine Suspendierung ist das äußerste Mittel." (APA)