Graz - "Wir klagen unser Recht auf Gesundheit ein", erklärt Christian Wabl, der die Republik wegen ihrer "Säumigkeit" bei Maßnahmen gegen Feinstaub vor Gericht zog, bei einem Pressegespräch am Freitag. Wabl ging schon vor drei Jahren mit seiner Feststellungsklage den Klageweg: Um sicher stellen, dass im Falle einer durch Feinstaub ausgelösten Krankheit die Republik zur Verantwortung gezogen wird, wie er sagt.

Doch damals wurde die Klage abgewiesen, weil er noch keinen Schaden vorweisen konnte. Wabl ging in die Berufung und bekam vom Obersten Gerichtshof Recht. Wenn er nun am 20 . März abermals vor das Landesgericht in Graz zieht, so tut er das nicht mehr allein Diesmal haben sich ihm 17 Streithelfer angeschlossen, die die Klage des 62-jährigen Vaters zweier kleiner Kinder formal unterstützen.

"Um drei Lichtjahre hinten"

Am Freitag erklärten drei von ihnen, warum sie diesen Schritt mitgehen. Einer von ihnen ist der Grazer Germanist Rudolf Muhr, der alljährlich das "Wort des Jahres" mitbestimmt. Seine drei Kinder, die bis zum Umzug in eine verkehrsberuhigtere Gegend ständig unter Bronchitis litten sowie eine Studie über Feinstaubfolgen des Mediziners Manfred Neuberger - der Standard berichtete - hätten ihn motiviert, sich am Kampf gegen Feinstaub zu beteiligen. Österreich sei etwa im Vergleich zu England, wo man "massive Maßnahmen zur Verkehrsreduktion" gesetzt habe, "um drei Lichtjahre hinten".

Da die EU-Grenzwerte in Graz ständig überschritten werden, klage man auch "gegen permanenten Rechtsbruch", so Muhr. Er warnt vor "Milliardenstrafen", die Österreich drohten. "Das Geld soll man in den öffentlichen Verkehr stecken."

Mitstreiter Alfred Fuchs, der im Süden der Stadt umringt von Industriebetrieben "mit extremen Emissionen" lebt, warf den Behörden vor, durch fragwürdige Bescheide die Luftsituation zu verschärfen. (cms, DER STANDARD Printausgabe, 15./16.3.2008)