Denn, erzählte K., weil man auch als Pensionist hin und wieder mit dem Finanzamt zu tun habe, habe ihn sein Weg gerade zu einer Zweigstelle dieser Behörde geführt. Nicht genau zu den Bürozeiten, aber – das hatte er vorher recherchiert – das machte nichts: fiskales Kleinvieh wie K. kann nämlich anstelle eines Beamten eine Schachtel benutzen. Und auch wenn das auf den ersten Blick unpersönlich wirkt, betont K. mit derlei kein Problem zu haben: Er habe da ja nur ein paar Zettel abzuliefern. Und menschliche Ansprache suche er anderswo.
Einlaufstelle
Aber als er dann vor dem Kisterl beim Amt stand, das seit einiger Zeit dort das ersetzt, was früher – und eigentlich ja auch schon ein hübsches Wort – Einlaufstelle hieß, hätte er dann doch ganz gern mit einem Menschen gesprochen. Weil ihn das zentrale Wort in dem, was da als „Bedienugsanleitung für den Selbststempler“ affichiert war, irritierte: „Hier können Sie Ihre Anbringen abstempeln!“
K. betont, ein gelehriger Staatsbürger zu sein. Also lernte er binnen einer Zehntelsekunde, dass das, was er da abzugeben gedachte eben „Anbringen“ hieße – und er das bisher eben einfach nicht gewusst hatte. K. tat also, wie ihm geheißen: „1) Führen Sie Ihre Anbringen in den Aufnahmeschlitz ein (max. 3 bis 4 Blätter)“. K. fühlte sich gleich wie ein besserer Mensch. Denn die Übung gelang.
Und zwar so perfekt, dass schon beim dritten Versuch auch Punkt 2 erledigt war: „2) Anbringen bis zum Anschlag einschieben (Stempelgeräusch ertönt)“. Aber dann erkannte K., dass das alles vergebliche Liebesmühe gewesen war. Denn mit seinem „Anbringen“, teilte ihm die „Bedienungsanleitung für den Selbststempler“ mit, könne er jetzt gleich wieder nach Hause gehen. Oder daraus gleich hier Konfetti machen. Gestempelt genauso wie ungestempelt.
Neues Formular
Denn Punkt drei der Selbststempler-Anleitung verlangte dann ein ganz Neues Papier. Eines, das mit seinem Anbringen ja gar nichts zu tun hatte. „3) Originaleinbringen senkrecht in den Briefschlitz werfen", hieß es da nämlich. K. hatte sein „Anbringen“ schon fast eingeworfen, als es ihn wie ein Blitz traf: Ein „Anbringen“, erkannte er gerade noch rechtzeitig, wäre hier falsch. Und würde vermutlich zu Komplikationen führen, deren Folgen unabsehbar wären.
Denn wenn sich die Finanzer schon die Mühe machten, dem außerhalb der für den Parteienverkehr reservierten Stunden auftauchenden Volk zu erklären, was es mit seinen „Anbringen“ zu tun habe, dürfe man diese doch ganz bestimmt keinesfalls mit „Einbringen“ gleichsetzen. Wozu, fragt sich K., gäbe es denn sonst die unterschiedlichen Vorsilben? Da könnte man dann ja glatt auch „Eingabe“ oder „Angabe“ daraus machen. Und dann, schließlich gibt man das Ding ja ab, wäre das ja vielleicht gar schon eine „Abgabe“?
Punkt 4
Als K. erkannte, welchen groben Fehler er da beinahe gemacht hätte, zog er seine Zettel flugs wieder aus dem Briefschlitz, faltete sie zusammen, steckte sie ein und ging nach Hause. Auch, weil er sich noch Gedanken darüber machen wollte, welche seiner Schriftstücke nun „Originale“ und welche die in Punkt vier („4.) Duplikate als Abgagebestätigung mitnehmen.“) beschriebenen Duplikate wären.