Gegen Zwangsgelder
Mit dem Antrag auf Vollstreckungsschutz wollte sich bwin gegen Zwangsgelder zur Wehr setzen, die das Unternehmen derzeit leisten muss. Denn die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co OHG ("Westlotto") deckt bwin mit Klagen ein.
bwin International bietet seit 2002 unter der Domain www.bwin.com (vormals www.betandwin.com) Glücksspiele unter anderem für Kunden aus der Bundesrepublik Deutschland an. Westlotto hat im September 2004 eine Klage gegen bwin International Ltd. auf Unterlassung der Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten, Casino- und Lotteriespielen in Deutschland eingebracht. Das Landgericht Köln hat der Klage im Februar 2006 in erster Instanz stattgegeben.
Vollstreckbar
Die erstinstanzliche Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Köln im September 2007 bestätigt und für vollstreckbar erklärt. Folglich hat bwin gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln Revision beim deutschen Bundesgerichtshof eingelegt. Obwohl mit einer inhaltlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes erst in etwa einem bis eineinhalb Jahren zu rechnen sei, habe Westlotto im November 2007 Vollstreckungsmaßnahmen gegen bwin eingeleitet, teilte das Unternehmen mit.
bwin habe den Bundesgerichtshof daraufhin in einem Vollstreckungsschutzantrag ersucht, die Zwangsvollstreckung bis zur Entscheidung in der Hauptsache einzustellen. In seiner am 14. März 2008 zugestellten Entscheidung habe der BGH den Antrag der bwin International Ltd. abgewiesen. Bis zum Vorliegen der BGH Entscheidung könne Westlotto nun weitere Vollstreckungsanträge stellen.
Auswirkungen
Die damit verbundenen Zwangsgelder könnten, sollte das Verfahren vor dem BGH letztlich nicht gewonnen beziehungsweise in der Zwischenzeit keine politische Lösung erreicht werden, "erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft" haben. Für den Fall einer aus bwin-Sicht positiven BGH-Entscheidung behält sich die Gesellschaft die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
bwin und ihre Rechtsberater sind den Angaben zufolge aber zuversichtlich, das Verfahren gegen Westlotto letztlich zu gewinnen. So sei auch die Europäische Kommission der Auffassung, dass die derzeitige Rechtslage in Deutschland mit primärem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar sei und habe aus diesem Grund ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
Zahlreiche Vorlageverfahren
Darüber hinaus liegen laut bwin zahlreiche Vorlageverfahren deutscher Gerichte zur Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof. bwin geht daher eigenen Angaben von heute, Montag, zufolge davon aus, dass das Angebot für Deutschland unter der Domain www.bwin.com auch nach dieser Entscheidung des BGH unverändert aufrechterhalten werden kann.