"In Italien wurde ein solches Gesetz bereits umgesetzt"
"Online-Produktpiraterie ist für uns sehr schwierig zu kontrollieren. Auf Postsendungen, sofern diese aus Drittländern kommen, haben wir aber Zugriff. Über den Postweg versandte Ware wird also gleich kontrolliert, wenn sie das Land erreicht", erklärt Petra Heininger, stellvertretende Leiterin der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz beim Zoll, im Gespräch mit pressetext. Derzeit existiert hierzulande noch kein Gesetz, wonach sich der Konsument beim Kauf von gefälschter Ware strafbar macht. "In Italien wurde ein solches Gesetz bereits umgesetzt. Für Deutschland ist dies zwar ebenfalls geplant, wann es letztendlich zur Realisierung kommen soll, ist jedoch noch nicht abzusehen", so Heininger.
Trotz der hohen optischen Verwechslungsgefahr weist im direkten Vergleich vor allem das Innenleben des "Cool 999" starke Mangelerscheinungen auf. Während das iPhone ein speziell angepasstes Mac-OS-X-Betriebssystem verwendet, läuft die Fälschung mit Windows Mobile. Dem großzügigen internen Speicher von vier GB bzw. acht GB Flash-Speicher des Originals kann der Klon nur 64 MB bzw. 128 MB Flash-Speicher entgegenhalten. Während das Apple-Produkt über ein 3,5-Zoll-Display mit 16 Mio. Farben und einer Auflösung von 320 mal 480 Pixel verfügt, wartet "Cool 999" nur mit einer Größe von 3,2 Zoll, 65.000 Farben und einer Auflösung von 240 mal 320 Pixel auf.
Cebit