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Grafik: Archiv
Ins Visier der staatlichen Ermittlungsbehörden zu gelangen, gehört wohl für die wenigsten Menschen zu dem, was sie unter positive Erlebnisse einreihen würden. Doch auch da wiegen manche Vorwürfe in der öffentlichen Wahrnehmung schwerer als andere, insofern war es wohl ziemlich starker Tobak, als ein deutscher Universitätsprofessor von seiner Frau per Telefon erfahren musste, dass gerade sein Haus wegen des Verdachts auf Handels mit Kinderpornos durchsucht wurde.

Vorwurf

Bei einer ersten telefonischen Kontaktaufnahme mit den zuständigen Beamten konnte er dann immerhin in Erfahrung bringen, was ihm konkret vorgeworfen wurde: Er habe in einem Filesharing-Netz kinderpornographisches Material zum Download angeboten. Allein: Der solcherart doch recht massiv Beschuldigte konnte sich nicht entsinnen, jenseits des vollkommen legalen Downloads der Linux-Distribution Fedora überhaupt P2P-Netze benutzt zu haben. Vom Down- oder Upload von Kinderpornos ganz zu schweigen.

Beschlagnahmt

Alle Beteuerungen nutzen freilich nichts, die Beamten nahmen seinen Desktop-Rechner, seinen Laptop und auch gleich den seiner Frau mit. In Folge machte sich der Universitäts-Professor daran, herauszufinden, wie der Vorwurf der Behörden entstanden sein könnte.

Recherche

Der erste Gedanke, dass sich eventuell jemand Zugriff auf sein WLAN verschafft haben könnte, stellte sich schnell als falsch heraus. Also ging es gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Udo Vetter ans Aktenstudium, wie heise online berichtet.

Ausforschung

Dabei zeigte sich, dass die Ermittlungen vom deutschen Bundeskriminalamt in Angriff genommen wurden. Dieses hatte einen Tauschbörsennutzer beobachtet, der kinderpornographisches Material angeboten hat. Die dabei ersichtliche IP-Adresse hatte man an den zuständigen Provider Arcor weitergereicht, der daraufhin in Windeseile den Beschuldigten "ausfindig" machte.

Prüfung

Die recht formlose, handschriftlich dokumentierte Antwort Arcors regte schnell das Interesses des Anwalts. Also formulierte man eine Anfrage an den Provider mit einer Beschreibung der Situation und der Bitte den Fall noch einmal eingehend zu prüfen.

Zuordnung

Wenige Tage darauf ein Anruf von der Polizei: Der Professor könne sich seinen Rechner wieder abholen, der Verdacht gegen ihn habe sich nicht bestätigt. Auf weitere Recherche stellte sich dann heraus: Bei Arcor hatte man tatsächlich einen Fehler gemacht und dem BKA eine falsche IP-Adressenzuordnung geliefert. Immerhin hatte der Provider auf Rückfrage dann sein verhängnisvolles Versehen korrigiert.

Fokus

Für den Universitätsprofessor zeigt sich aus dem Fall vor allem, wie leicht man in den behördlichen Fokus gelangen kann, auch unter einem Vorwurf, der schnelle verheerende soziale Auswirkungen haben kann. Immerhin sei er aber in der privilegierten Situation gewesen, dass er das Vertrauen seines Umfelds genießen durfte. Etwas das gerade in Fällen, bei denen der Vorwurf "Kinderpornographie" lautet, wohl alles andere als an der Tagesordnung ist.(red)