Graz – "Die Republik ist zäh, aber wir kommen wieder", war Karl Newoles Reaktion auf das Ende der Verhandlung, in der sein Mandant, der Feinstaub-Kläger Christian Wabl (59) der Republik vorwarf, dass diese "ihre eigenen Gesetze nicht einhaltet". Wie schon 2006 wies Richter Karl Steiner die Feststellungsklage Wabls, der diesmal von 17 Grazern unterstützt wurde, am Oberlandesgericht ab. Wabl und seine Streithelfer wollen die Republik dazu zwingen, wirksame Maßnahmen gegen die permanenten Grenzwertüberschreitungen in Graz zu erlassen. Doch der Richter befand , dass die geforderten Maßnahmen und Vorwürfe "zu allgemein gehalten" seien. Newole konterte: "Soll ich sagen: Der Ofen der Frau X in der Radetzkystraße 17 im vierten Stock wird mit Kohle beheizt?"Anders als 2006 räumte der Richter diesmal ein, dass es erwiesen sei, dass Feinstaub die Gesundheit schädige. "Da nähern wir uns langsam dem Ziel", so Newole. Man werde – wie schon vor drei Jahren, als schließlich der Oberste Gerichtshof die Klage zuließ – wieder berufen. Wabl zum Standard: "Wir scheitern an formalrechtlichen Fragen, weil der ideelle Wert, um den es bei den EU-Richtlinien geht, keinen Eingang in unser Gesetz gefunden hat." (cms, DER STANDARD - Printausgabe, 21. März 2008)